Markus Meckel, der Stiftungsratsvorsitzende der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und letzte DDR-Außenminister (SPD), bedauert den Verzicht auf Korrekturen am Grundgesetz während der deutschen Vereinigung 1990. Er plädiert zudem für die Abschaffung des Artikels 146, der die Vorläufigkeit des Grundgesetzes festlegt.
Bedauern über fehlende Korrekturen
Markus Meckel äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ kritisch zur Durchführung der deutschen Wiedervereinigung. Insbesondere stößt ihm auf, dass keine Änderungen am Grundgesetz vorgenommen wurden: „Die Vereinigung fand über Artikel 23 des Grundgesetzes statt, der den Beitritt regelt. Für diesen Weg gab es auch Gründe. Es wäre aber richtig gewesen, dem Grundgesetz im Zuge der Vereinigung etwas Substanzielles hinzuzufügen, damit die Ostdeutschen nicht nur die Hinzugekommenen sind.“
Vorschläge für Änderungen
Meckel betont die Gelegenheit, die Ostdeutschen stärker in das verfassungsrechtliche Gefüge zu integrieren: „Solche Vorschläge gab es ja, etwa in Form der Verankerung von Minderheitsrechten oder dem Recht auf Wohnen und Arbeit als Staatszielbestimmung. Damit hätte man eine Identifizierung geschaffen, die für Ostdeutsche wichtig gewesen wäre. Ost- und Westdeutsche hätten sich eine gemeinsame Basis gegeben.“ Diese Möglichkeit sei allerdings ungenutzt geblieben: „Doch hierfür hat es an Achtung und Respekt gefehlt.“
Kritik am Artikel 146
Zudem sieht Meckel den Artikel 146 des Grundgesetzes, der den vorübergehenden Charakter des Grundgesetzes festlegt, kritisch. „Das ist aber vergossene Milch. Auch wir Ostdeutschen haben jetzt 34 Jahre mit dem Grundgesetz gut gelebt. Das sollten wir ernst nehmen. Deshalb trete ich dafür ein, Artikel 146 des Grundgesetzes zu streichen und damit die Vorläufigkeit zu beenden.“ Artikel 146 legt fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung getroffene Verfassung in Kraft tritt.
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