Anderthalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt liegt erstmals eine finanzielle Bilanz zu den körperlichen Schäden der Opfer vor. Nach Angaben der R+V-Versicherung summieren sich die nicht anderweitig gedeckten persönlichen Ansprüche der Betroffenen auf rund neun Millionen Euro. Wegen gesetzlicher Haftungsgrenzen und begrenzter Mittel können diese Forderungen jedoch nicht vollständig beglichen werden.
Versicherer beziffert Gesamtschaden auf neun Millionen Euro
Anderthalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt gibt es erstmals konkrete Zahlen zu den finanziellen Folgen für die körperlich Geschädigten. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“.
Die Zahlen stammen demnach von der R+V-Versicherung, die den vom Attentäter Taleb A. als Waffe missbrauchten Mietwagen versichert hatte. Wie die Zeitung schreibt, erklärte das Unternehmen, man habe alle persönlichen Ansprüche der Betroffenen bewertet. „Dabei sind wir auf einen nicht anderweitig gedeckten Gesamtbetrag von rund neun Millionen Euro gekommen“, sagte eine Firmensprecherin dem Blatt.
Gesetzliche Haftungsgrenze begrenzt Zahlungen
Allerdings reicht das zur Verfügung stehende Geld nicht aus, um alle Ansprüche vollständig zu erfüllen. Grundsätzlich muss, wenn mit einem Fahrzeug ein Mensch getötet oder verletzt wird, der Halter haften – bei der Todesfahrt von Magdeburg der Autovermieter beziehungsweise dessen Versicherung. Das Straßenverkehrsgesetz sieht jedoch eine Haftungsobergrenze von fünf Millionen Euro vor.
Zusätzlich und freiwillig stellt die Verkehrsopferhilfe 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Verein wird von allen deutschen Autohaftpflichtversicherern finanziert. „Uns stehen also insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Auszahlung zur Verfügung“, sagte die R+V-Sprecherin laut „Mitteldeutsche Zeitung“.
Opfer erhalten rund 80 Prozent ihres Anspruchs
Da sich die Forderungen auf neun Millionen Euro belaufen, bleibt ein Teil ungedeckt. Betroffene erhielten eine Zahlung in Höhe von rund 80 Prozent des jeweiligen Anspruchs.
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