# Linke und Jurist warnen vor Dobrindts Vergesellschaftungs-Plänen Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-25T14:02:06+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-25T14:02:10+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/linke-und-jurist-warnen-vor-dobrindts-vergesellschaftungs-plaenen-770638/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Linke übt scharfe Kritik an den Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Vergesellschaftungen per Gesetz zu erschweren. Linken-Chef Luigi Pantisano und Staatsrechtler Ulrich Battis sehen rechtliche und politische Risiken. ## Pantisano: Bundesregierung fürchtet starke Linke Linken-Chef Luigi Pantisano sagte am Sonntag: "Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt". Er verwies darauf: "Die Bürger Berlins haben sich zwei Mal für die Vergesellschaftung der großen Wohnungsbestände entschieden: Zuerst in einem Volksentscheid und dann noch einmal, indem sie die Linke nach einem Mieten-Wahlkampf zur stärksten Kraft gewählt haben.". Dobrindt und die Merz-Regierung zeigten mit ihrem Vorgehen, dass ihnen die Aktionäre von Vonovia wichtiger seien als die Mieter in Berlin. Ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, so Pantisano weiter. ### Forderung nach klarem Kurs der SPD Pantisano betonte: "Unabhängig davon gilt: Wir werden uns weiter für die Bedürfnisse der Menschen und die Bezahlbarkeit des Lebens einsetzen". Zudem erklärte er: "Die Mietmafia darf nicht weiter ungehindert ihre Mieterinnen und Mieter auspressen. Die Bundes-SPD muss sich nun entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter". ### Staatsrechtler sieht verfassungsrechtliche Risiken Auch der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht rechtliche Risiken bei den Plänen von Dobrindt. Vor allem die vorgesehene Begrenzung von Entschädigungen auf den Verkehrswert hält er für problematisch. Battis sagte den "Funke"-Medien: "Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant". Die übrigen Vorgaben des geplanten Gesetzes hält Battis für gut umsetzbar. Dazu zählt, dass Entschädigungen unmittelbar in Geld erfolgen und die Notwendigkeit einer Vergesellschaftung ausdrücklich nachgewiesen werden muss. Entscheidend sei jedoch die Frage, "ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich sind". Eine gesetzliche Regelung des Bundes würde nach seiner Einschätzung die Möglichkeiten der Länder begrenzen. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück