# Linke: Pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche rechtlich kaum machbar Datum: 02.04.2026 00:19 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/linke-pauschales-social-media-verbot-fuer-jugendliche-rechtlich-kaum-machbar-698702/ --- In der Diskussion um mögliche Beschränkungen für soziale Medien für junge Menschen warnt die Linke vor einem pauschalen Verbot. Ein solches Verbot sei aus ihrer Sicht weder technisch noch rechtlich umsetzbar und greife zudem in Grundrechte ein. Rückendeckung sieht die Fraktion durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das auf Hürden im EU-Recht und im Grundgesetz verweist. ## Linke sieht erhebliche rechtliche und technische Hürden Der medienpolitische Sprecher der Linkenfraktion, David Schliesig, lehnt ein pauschales Verbot sozialer Medien für junge Menschen ab. Ein solches Verbot sei „weder technisch noch rechtlich wirklich umsetzbar“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestärkt uns in unserer Auffassung und verweist auf erhebliche Hürden im EU-Recht und im Grundgesetz, insbesondere mit Blick auf das Elternrecht“, sagte der Linken-Politiker weiter. In einem Gutachten weist der Wissenschaftliche Dienst (WD) auf rechtliche Hürden für ein nationales Verbot von Sozialen Medien für Jugendliche hin. ### Kritik an Debatte und Verweis auf bestehende Instrumente Die Debatte über Social-Media-Verbote finde viel zu oft ohne die Beteiligung junger Menschen statt und ohne die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ernsthaft zu berücksichtigen, so Schliesig. Sie greife zu kurz, um die eigentlichen Probleme im digitalen Raum zu lösen, und beschneide zugleich die Grundrechte junger Menschen. „Mit dem Digital Services Act auf EU-Ebene und dem Digitale Dienste Gesetz in Deutschland verfügen wir bereits über die notwendigen Instrumente“, sagte er der „Rheinischen Post“. Was fehle, sei ihre konsequente Umsetzung. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück