Die Abgeordneten der Linken im Bundestag klagen gegen die Beschränkung ihres Fragerechts gegenüber der Regierung. Sie sehen dies als Eingriff in die Mandatsfreiheit und fordern das Bundesverfassungsgericht dazu auf, die Beschränkung bis zur Entscheidung in der Sache aufzuheben. Die Linken beantragen eine einstweilige Anordnung.
Die Linke wehrt sich gegen Beschränkung des Fragerechts
Clara Bünger, eine Abgeordnete der Linken, erklärte die Bedeutung der Anfragen: „Wir stellen die Anfragen nicht für uns, sondern um das Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten“. Weiterhin fügte sie hinzu, dass der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine konsequente Entscheidung darstelle, „weil wir mit dem Kampf um das Fragerecht auch um die Demokratie kämpfen.“
Verlust des Fraktionsstatus und die Folgen
Im Dezember 2023 verloren die Linken durch den Austritt von Sahra Wagenknecht und weiteren neun Abgeordneten ihren Fraktionsstatus. Seit Februar sind sie jedoch als Gruppe anerkannt, ebenso wie die BSW-Abgeordneten. Beide Gruppen dürfen, anders als Fraktionen, nur zehn Kleine Anfragen pro Monat an die Bundesregierung stellen – eine Beschränkung, mit der eine Parlamentsmehrheit einverstanden ist.
Eingriff in die Mandatsfreiheit
Doch die Linken sehen in dieser Beschränkung einen Eingriff in die Mandatsfreiheit, die vom Grundgesetz geschützt ist. Die Möglichkeit, von der Regierung durch Anfragen Informationen zu erhalten, sei „entscheidend für die parlamentarische Kontrolle und Transparenz, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind“, betont Bünger.
Anfragen als Werkzeug der parlamentarischen Kontrolle
In dieser Legislaturperiode hat die Linke bereits 966 Kleine Anfragen gestellt, seit 2005 sind es rund 9.000. Mit der Klage hoffen die Linken, dass das Gericht bis zur Entscheidung in der Sache die Beschränkung der Anfragen aufhebt. Eine einstweilige Anordnung wurde in diesem Rahmen ebenfalls beantragt.
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