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Lindner spricht sich für Erhalt des Verteidigungsbudgets aus

Finanzminister Christian Lindner verteidigt den geplanten Wehretat und stellt sich gegen Kritik an der vorgesehenen Erhöhung des Verteidigungsetats um einen „signifikanten zweistelligen Milliardenbetrag“.

Wehretat-Erhöhung als „historische Herausforderung“

In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) bezeichnete Lindner (FDP) die Erhöhung des Verteidigungsetats als eine „historische Herausforderung“ für die Jahre ab 2028. Für neue strukturelle und unbefristete Mehrausgaben gebe es daher keinen Raum, so der Finanzminister. Er betonte zudem, dass er bereits jetzt in seiner Planung das Jahr 2028 im Blick habe.

Konflikt mit Familienministerin

Aktuell besteht etwa Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auf Mehrausgaben für die „Kindergrundsicherung“. Politiker der Opposition und Verteidigungsexperten monieren indes, dass die Finanzplanung bis 2027 sogar eine Minderung des Wehretats vorsehe.

Kritik von Sicherheitsexperten

Der Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik, Hans-Peter Bartels (SPD), warnte, dass das „Zeitenwende-Projekt Vollausstattung“ ohne haushalterische Planungssicherheit nicht gelingen könne. „Das Einfrieren des regulären Verteidigungsetats für die nächsten Jahre ist da ein wirklich fatales Signal“, sagte Bartels. Er kritisierte, dass die Inflation der Betriebskosten beginne, das Sondervermögen, das für zusätzliche Beschaffungen gedacht war, zu kannibalisieren. Diese Ansicht wurde diese Woche vom Verteidigungsministerium bestätigt.

Finanzierungslücke bei der Bundeswehr

Eine Sprecherin gestand vor der Bundespressekonferenz ein, dass der laufende Betrieb der Bundeswehr aus dem regulären Etat absehbar nicht mehr zu finanzieren sei. „Wir, wenn der Einzelplan 14 nicht auskömmlich sein sollte, stärker auf das Sondervermögen zugreifen müssen“, sagte sie. Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass aus dem Sondervermögen auch Dinge finanziert werden, etwa Kasernenrenovierungen oder Forschungsvorhaben, die bisher gesetzlich nicht dafür vorgesehen sind.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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