Bundesfinanzminister, Christian Lindner (FDP), möchte bei den innerhalb der Koalition vereinbarten Infrastrukturdarlehen keine Risiken eingehen und plant daher, externe Gutachter sowie den wissenschaftlichen Beirat seines Ministeriums für deren Prüfung zu engagieren. Lindner schließt verfassungsrechtliche Risiken und unwirtschaftliche Entscheidungen aus. Sollte dieses Vorhaben nicht tragfähig sein, muss eine alternative Lösung gefunden werden, wobei Lindner betont, alles im Rahmen der Verfassung zu halten.
Lindners Plan für Infrastrukturdarlehen
Christian Lindner äußerte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS), dass die Darlehensvergaben an Bahn und Autobahngesellschaft zu den Vorschlägen des Kanzleramts gehören, um den noch bestehenden Handlungsbedarf von acht Milliarden Euro zu schließen. Betonte aber, „Ob und was möglich ist, steht aber ausdrücklich unter einem Prüfvorbehalt.“
Externe Prüfung und alternative Lösungswege
Um etwaige Risiken zu minimieren, beabsichtigt Lindner, einen externen Gutachter und den externen Wissenschaftlichen Beirat seines Ministeriums mit der Prüfung der Darlehen zu befassen. „Verfassungsrechtliche Risiken und unwirtschaftliche Entscheidungen schließe ich aus“, äußerte er.
Sollte sich der derzeitige Ansatz als nicht tragfähig erweisen, will der Finanzminister eine alternative Lösung finden. „Bis zum Ende der Haushaltsberatung Ende November steht in jedem Fall weitere Arbeit an, da ja auch Zahlen etwa zur wirtschaftlichen Entwicklung noch aktualisiert werden müssen.“
Keine Angst vor Kritik
Trotz möglicher Kritik sieht Lindner sein Vorgehen als angebracht. „Ich betrachte es nicht als Vorwurf, wenn man mich als haushaltspolitischen Falken ansehe. Ich bin aber nicht der bornierte Ideologe, zu dem mich die Befürworter uferloser Staatstätigkeit machen wollen. Ich nutze gerne die Flexibilität, die es gibt, um Probleme zu lösen“, sagte der FDP-Chef. „Aber alles im Rahmen der Verfassung.“
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