Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant die Abschaffung der kalten Progression bis zum Jahr 2026, was einem Volumen von mehr als 13 Milliarden Euro entspricht. Gemäß den Informationen der „Bild“, basierend auf Quellen aus der Bundesregierung, sollen drei Anpassungsstufen vorgenommen werden, um den Grundfreibetrag zu erhöhen.
Stufenweise Anpassung des Grundfreibetrags
Bundesfinanzminister Christian Lindner beabsichtigt, den Grundfreibetrag in drei Stufen anzuheben. Dem Bericht der „Bild“ zufolge soll der Freibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro gesteigert werden. Eine zusätzliche Erhöhung um 300 Euro ist für den 1. Januar 2025 geplant. Zusätzlich soll die Steuertarifkurve etwas nach rechts verschoben werden. Der dritte Anpassungsschritt, vorgesehen für den 1. Januar 2026, umfasst eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 252 Euro und eine erneute Rechtsverschiebung der Steuertarifkurve. Der Spitzensteuersatz soll ab diesem Zeitpunkt erst ab einem Jahreseinkommen von 69.798 Euro anfallen.
Entlastung für Arbeitnehmer
Nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler wird die durchschnittliche Entlastung pro Arbeitnehmer durch diese Pläne rund 140 Euro betragen. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kommentierte gegenüber der „Bild“: „Die Steuerpläne sind das Notwendige, dass jeder Finanzminister tun muss“. Er fügte hinzu, dass Lindner durch die vorgeschlagenen Maßnahmen das Grundgesetz einhalte.
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