Der Deutsche Lehrerverband betont die Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften gegenüber Dritten und verweist dabei auf die Situation um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger.
Verschwiegenheitspflicht von Lehrkräften
Lehrkräfte in Deutschland haben eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Schülern, was unter anderem eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber unbeteiligten Dritten einschließt. Diese Regelung gelte auch für den Fall der Brüder Aiwanger, wie Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands, gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” betonte. Schüler genössen genau wie Erwachsene Persönlichkeitsschutz, so Düll.
Schulische Verantwortung und Maßnahmen
Wenn ein Schüler gegen Regeln verstoße, greife die Schule zu geeigneten Erziehungsmaßnahmen, erläuterte Düll. Diese Maßnahmen würden auf Basis einer Anhörung getroffen. Bei strafrechtlichen Vergehen erfolge die Meldung bei der Polizei. Allerdings betonte Düll, dass die Schule grundsätzlich keineswegs eine Strafverfolgungsbehörde sei, sondern stets die geringstmögliche Erziehungsmaßnahme anstrebe.
Mögliche Gründe für Regelverstöße
Laut Düll können die Gründe für auffälliges Verhalten oder Regelverstöße, wie sie im Fall der Aiwanger-Brüder vermutet werden, vielschichtig sein. So könnten Rache, Provokation, extremistische Haltungen oder Imponiergehabe Ursachen sein. “Je nach Alter und Reife weiß man aber, welche Brisanz damit verbunden ist”, so der Verbandspräsident. Er verwies damit auf die Notwendigkeit, bei der Beurteilung solcher Fälle die individuellen Umstände und das Entwicklungsstadium der Betroffenen zu berücksichtigen.