In Brandenburg wurde die Ernennung einer Referendarin zurückgenommen, da sie eine vorherige Tätigkeit für “Compact TV” verschwiegen hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nun das Urteil und betonte, bei arglistiger Täuschung sei keine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen.
Verheimlichte Tätigkeit führt zur Rücknahme der Ernennung
Das Land Brandenburg konnte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin rechtmäßig zurücknehmen, da diese früher als Moderatorin für “Compact TV” tätig war und diese Tätigkeit verschwiegen hatte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom letzten Donnerstag, in welchem es seine Entscheidung mit der “arglistigen Täuschung” der Referendarin begründete.
Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hervorgehoben, dass die fragliche Tätigkeit Zweifel an einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erwecken könne. Die Frau soll vor ihrer Einstellung nach “bedeutsamen Umständen ihres beruflichen Werdegangs” gefragt worden sein. Ihre Tätigkeit für “Compact TV” hatte sie dabei verschwiegen.
Rücknahme dient der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit
Die Richter stellten zudem klar, dass eine umfassende Interessenabwägung bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht erforderlich sei. Selbst wenn nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde, sei die Rücknahme rechtmäßig. Sie diene lediglich “der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn”, so die Richter (Beschluss vom 26. September 2024 – OVG 4 S 23/24).
Moderation bei “Compact TV” als Kritikpunkt
“Compact TV” bietet Videobeiträge des Magazins “Compact” an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die Marke so: “Hauptmerkmal vieler der verbreiteten Beiträge” sei “die Agitation gegen die Bundesregierung und allgemein das politische System Deutschlands”. Im Juli 2024 erließ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Verbot gegen die Betreibergesellschaft, welches jedoch vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt wurde. Die Hintergründe und Konsequenzen dieses Vorgangs sind derzeit noch unklar.
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