# Lebenslange Haft für Münchner Auto-Anschlag gefordert Datum: 29.07.2026 16:46 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/lebenslange-haft-fuer-muenchner-auto-anschlag-gefordert-736709/ --- Bundesanwaltschaft sieht islamistisches Motiv bei Ver.di-Demo-Attacke mit zwei Toten. Im Prozess um den Auto-Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München im Februar 2025 hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für den 25-jährigen Angeklagten gefordert. Wie die Tagesschau berichtet, wirft die Anklage dem aus Afghanistan stammenden Mann zweifachen Mord, 22-fachen Mordversuch sowie gefährliche Körperverletzung in 19 weiteren Fällen vor. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Die Bundesanwaltschaft geht von einer bewussten und mit Tötungsabsicht ausgeführten Tat aus, die auf religiöse und politische Motive zurückzuführen sei. Der Angeklagte habe kurz vor der Tat Videos islamistischer Prediger angesehen und Kontakt zu ihnen gesucht, so die Anklagebehörde. Allerdings betont die Süddeutsche Zeitung, dass der Mann kein klassisches islamistisches Weltbild besessen habe, sondern die Tat als Vergeltung für das Leid der Muslime in Gaza und Afghanistan gesehen habe. Persönliche Gefühlsregungen wie Wut und Verbitterung hätten ebenfalls eine Rolle gespielt. ## Täter zeigt keine Reue im Prozess Bei dem Anschlag starben eine 37-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter, 44 weitere Menschen wurden verletzt, einige davon schwer. Die Hinterbliebenen der Getöteten ließen im Prozess einen Brief verlesen, in dem sie betonten, die Tat nicht politisch instrumentalisieren zu wollen. Eine Nebenklägerin, die schwer verletzt wurde, forderte ebenfalls lebenslange Haft und erklärte, der Angeklagte habe ihr Leben für immer verändert, sie aber nicht gebrochen. ### Psychiatrische Einordnung entscheidet über Strafe Während der Verhandlung zeigte der Angeklagte kaum Reue. Wie die Zeit berichtet, bedankte er sich in seinem letzten Wort beim Gericht und der Bundesanwaltschaft, ohne jedoch Bedauern oder eine Erklärung für seine Tat zu äußern. Die Verteidigung plädierte für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und verwies auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer hebephrenen Schizophrenie. Die Bundesanwaltschaft hingegen sieht den Angeklagten als schuldfähig an und besteht auf der lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil soll am 6. August verkündet werden. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück