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Lauterbach plant Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein neues Gesetz vorgeschlagen, das den Verkauf von Lachgas an Minderjährige beschränken und Chemikalien, die als K.O.-Tropfen genutzt werden, verbieten soll. Die Änderung könnte nach der Sommerpause umgesetzt werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Verkaufsrestriktionen und Verbot von K.O.-Tropfen

Karl Lauterbach (SPD) hat eine Gesetzesänderung vorgestellt, die den Verkauf von Lachgas an Minderjährige stoppen und K.O.-Tropfen verbieten soll. Diese Änderung, die von der „Rheinischen Post“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet wurde, sieht Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vor. Insbesondere soll ein allgemeines Verkaufs- und Besitzverbot für Kinder und Jugendliche gelten.

Industrielle Nutzung von Lachgas weiterhin erlaubt

Gemäß dem vorgeschlagenen Änderungsantrag soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ weiterhin erlaubt sein, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Diese Regelung berücksichtigt, dass Lachgas auch in der Industrie zum Aufschäumen von Sahne oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Handhabung von GBL und BDO

Die Änderung betrifft auch die Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die als K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als „Vergewaltigungsdroge“ gelten. Mit der geplanten Gesetzesänderung von Lauterbach würden diese Substanzen verboten.

Umsetzung nach der Sommerpause

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte somit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Insbesondere Lachgas, das zunehmend als Partydroge Verwendung findet, wird derzeit frei verkauft und in Automaten oder am Kiosk angeboten. Dieser Konsum kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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