Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, eine interne Revision zur Klärung von Missständen bei der Beschaffung von Schutzausrüstung während der ersten Phase der Corona-Pandemie durchzuführen. Er hat Margaretha Sudhof (SPD), ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und Verteidigungsministerium, zur Aufklärungsbeauftragten für die Maskenbeschaffung ernannt.
Interne Revision angekündigt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Samstagausgabe): “Frau Sudhof soll die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent machen. Sie mistet jetzt aus, dabei geht sie in jeden Winkel.” Der Minister kündigte an, dass ihm Margaretha Sudhof innerhalb der nächsten Monate einen Bericht vorlegen wird, der möglicherweise personelle Konsequenzen nach sich zieht.
Kritik an Vorgänger Jens Spahn (CDU)
Lauterbach äußerte deutliche Kritik an seinem Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU). Nach seiner Ansicht gab es während Spahns Amtszeit erhebliche Versäumnisse: “Wenn Fehler gemacht wurden, dann muss das auf den Tisch, und das scheint klar der Fall gewesen zu sein”. Die Dokumentation zur Maskenbeschaffung sei “hochproblematisch”.
Verdächtiger Einkaufspreis und problematische Lieferwege
Insbesondere der hohe Einkaufspreis von 4,50 Euro pro Maske wirft Fragen auf. Lauterbach vertritt die Ansicht, dass diesen Preis Spahn festgelegt hat: “Dazu werden die Akten jetzt ebenfalls gesichert, archiviert und ausgewertet.” Zudem bemängelte er die Empfehlung Spahns des Logistikers Fiege, dessen Unternehmenssitz sich in Spahns Wahlkreis befindet.
Klagen des Bundesrechnungshofes und mögliche Konsequenzen
Lauterbach lehnt eine Gleichsetzung mit Maskenlieferanten ab, die dem Ministerium vorwerfen, die Verträge gebrochen und nicht gezahlt zu haben. Nach einem kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes und der Niederlage des Ministeriums vor dem Oberlandesgericht Köln prüft Lauterbach nun den Gang vor den Bundesgerichtshof: “Ich bin derjenige, der versucht, den Schlamassel aufzuklären und gleichzeitig den Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich zu halten.”
Androhung personeller Konsequenzen
Für diejenigen, die Fehler gemacht haben oder bei der Aufklärung nicht kooperieren, droht Lauterbach mit Konsequenzen: “Wenn damals Einzelne Fehler gemacht haben, müssen sie die Verantwortung dafür tragen. Ich gelte nicht als zögerlich, wenn es darum geht, personelle Konsequenzen zu ziehen.”
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