Die juristische Aufarbeitung des Steuerskandals um die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte schreitet nur zögerlich voran. Bis Ende 2023 waren lediglich 174 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und rund 380 Fälle noch in Arbeit, wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Linken mitteilte.
Cum-ex-Verfahren: Nur ein Bruchteil des Schadens zurückgefordert
Bei Cum-Ex-Geschäften haben Investoren Aktien rund um den Dividendenstichtag verschoben und sich mit nicht gezahlten Kapitalertragsteuern bereichert. Der davon resultierende Schaden für den Staat wird auf etwa zehn Milliarden Euro geschätzt. Jedoch konnten bis Ende 2023 nur 3,1 Milliarden Euro von den Behörden zurückgefordert oder Erstattungen abgelehnt werden. Das Bundesfinanzministerium erläutert dazu: „In einzelnen Fällen ändert sich das Volumen im Laufe der Ermittlungen – zum Beispiel, weil sich ein ursprünglicher Verdacht nicht bestätigt.“
Langsame Aufarbeitung bei Cum-Cum-Geschäften
Auch bei den sogenannten Cum-Cum-Geschäften, bei denen Aktien zwischen ausländischen und inländischen Anlegern verschoben wurden, gestaltet sich die juristische Aufarbeitung schwierig. Hier liegt der geschätzte Schaden bei etwa 35 Milliarden Euro. Allerdings wurden bis Ende 2023 lediglich 76 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von 205 Millionen Euro abgeschlossen.
Aus dem Haus des Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), wird als Begründung für die geringen Summen angegeben, dass die Ermittlungen zu Cum-ex-Transaktionen vor denen zu Cum-cum-Modellen begonnen hätten und daher weiter fortgeschritten seien. Dennoch betont Christian Görke, finanzpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag: „Nur die Krümel der Steuerschäden sind zurückgeholt worden, vor allem bei den weniger bekannten Cum-Cum-Geschäften.“
Weitere Herausforderungen bei der Aufklärung
Die Organisation „Finanzwende“ warnt jedoch vor weiteren Hindernissen bei der Aufklärung der Fälle. Sollte eine geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Belege durch die Bundesregierung in Kraft treten, könnten Beweise legal vernichtet werden, was die Ermittlungen erheblich erschwert. Anne Brorhilker, Geschäftsführerin der Organisation, äußert dazu: „Ermittlungen sind dann quasi unmöglich, eine Zurückholung des Geldes ebenso.“
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