Der deutsche Landkreistag drängt auf Änderungen der Bundesgesetze zum Naturschutz und Jagdrecht, um Abschusspläne für Wölfe zu ermöglichen. Die steigende Wolfspopulation und wachsende Ängste in der Bevölkerung bilden die Grundlage für die Forderung nach einer Anpassung der Schutzstatus des Wolfes auf nationaler und EU-Ebene.
Änderungen im Naturschutz- und Jagdrecht gefordert
Die Bundesregierung wird vom Landkreistag aufgefordert, das Abschießen von Wölfen im Rahmen von Abschussplänen zu erlauben. Reinhard Sager, Präsident des Landkreistags und CDU-Politiker, sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die zuständigen Behörden schneller und praktischer das Abschießen von Problemwölfen ermöglichen müssten. „Dabei sollte geregelt werden, dass Wölfe auf Grundlage eines Abschussplans gejagt werden dürfen“, so Sager.
Regionaler Bestandsschutz und EU-Schutzstatus
Insbesondere in Gebieten mit gutem Erhaltungszustand müsse eine regionale Bestandsverwaltung ermöglicht werden, um die Ausbreitung von Wölfen eindämmen zu können. Sager forderte auch eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene.
Steigende Wolfspopulation und gesellschaftliche Ängste
In den letzten Jahren seien die Wolfspopulationen in Deutschland erheblich gestiegen und führten zu wachsenden Ängsten in der Bevölkerung. Sager betonte: „Wir haben mehr Angriffe auf Weidetiere“, und argumentierte, dass der vollständige Schutz des Wolfes nicht mehr erforderlich sei.
Forderung nach vereinfachtem Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe
Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, unterstützte die Forderung nach einer einfacheren Regulierung des Abschusses auffälliger Wölfe. „Ich sehe den Bund hier ganz klar in der Pflicht, den Ländern nun endlich ein vereinfachtes und rechtssicheres Verfahren zur Entnahme von auffälligen Tieren zu ermöglichen“, sagte der SPD-Politiker. Er kritisierte die aktuellen Regelungen zum Zaunschutz und betonte die Notwendigkeit praktikabler Regelungen.
Backhaus appellierte: „Der Wolf muss zielgerichtet und schnell entnommen werden dürfen, wenn er Schaden anrichtet, um die Weidetierhaltung, die auch wichtige ökologische Funktionen erfüllt, zu entlasten.“