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Landkreistag fordert Abschaffung des subsidiären Schutzstatus in EU

Der Landkreistag fordert nach Bund-Länder-Beratungen die Abschaffung des subsidiären Schutzes durch die Bundesregierung. Präsident Reinhard Sager (CDU) plädiert für intensivere Abschiebungsanstrengungen und ermutigt die Durchführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten. Experten äußern sich jedoch skeptisch zu diesen Vorschlägen.

Landkreistag fordert Abschaffung des subsidiären Schutzes

Reinhard Sager (CDU), Präsident des Landkreistags, forderte im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Bundesregierung auf, den sogenannten subsidiären Schutzstatus auf europäischer Ebene nach Möglichkeit abzuschaffen. „Die Anstrengungen müssen deutlich intensiviert werden, Personen ohne Aufenthaltsrecht, erst recht natürlich Straftäter, abzuschieben – auch nach Syrien oder Afghanistan“, sagte Sager. Der subsidiäre Schutz bezieht sich auf Personen, die in ihrem Herkunftsland ernsthaften Schaden, wie die Todesstrafe oder Folter, befürchten müssen.

Für eine effektive Migrationspolitik

Laut Sager sei man in der Migrationspolitik noch weit vom Ziel entfernt und es bedürfe wirksamer Maßnahmen für eine Begrenzung und Neuausrichtung. Er betonte, dass viele Syrer den subsidiären Status besitzen und daher keine anerkannten Flüchtlinge seien. „Es würde die Rückführung dieser Personen erheblich erleichtern, wenn sie lediglich Geduldete wären“, erklärte er.

Durchführung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten?

Der Landkreistag zeigt sich offen für Asylverfahren in sicheren Drittstaaten, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese menschenwürdig durchgeführt werden. „Der Bund ist aufgefordert, tragfähige vertragliche Absprachen mit den infrage kommenden Staaten zu treffen“, forderte Sager.

Sachverständige Skepsis

Von der Bundesregierung konsultierte Sachverständige betrachten diese Vorschläge überwiegend kritisch. Sie sehen rechtliche und praktische Hürden und gehen davon aus, dass die Kosten für solche Verfahren die Unterbringung in Deutschland weit übersteigen würden. Zudem können sie keine sichere Prognose über Abschreckungseffekte, die zu weniger irregulärer Migration führen könnten, vornehmen. Sie sind sich allerdings einig, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich rechtlich möglich wären, sofern diese Staaten die hohen rechtlichen Voraussetzungen des internationalen Rechts erfüllen. Hierzu zählen insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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