Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, fordert nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage des Status syrischer Flüchtlinge die Streichung des sogenannten “subsidiären Schutzes”. Er mahnt an, die rechtlichen Grundlagen der Schutzgewährung zu reformieren, da sie nicht mehr der aktuellen Lage entsprächen und betont, dass Hilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge in erster Linie in der betroffenen Region selbst stattfinden sollte.
Forderung nach Reform der Schutzgewährung
Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, äußert sich kritisch zu der rechtlichen Regelung des subsidiären Schutzes für Flüchtlinge. In einem Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” erklärte er, dass die derzeitige Schutzgewährung einer Reform bedürfe. “Wir sollten weiterhin überlegen, ob nicht auch die rechtlichen Grundlagen der Schutzgewährung einer Reform bedürfen, weil sie der aktuellen Lage nicht mehr angemessen sind”, äußerte er.
Streitpunkt Subsidiärer Schutz
Der subsidiäre Schutz, der sich auf EU-Recht stützt, wird Personen gewährt, die in ihrer Heimat ernsthaften Schaden befürchten müssen, darunter die Todesstrafe oder Folter. Doch nach Ansicht Sagers hat sich dieser Status nicht bewährt. “Der diese Gruppe erfassende subsidiäre Schutzstatus hat sich nicht bewährt. Wir drängen daher darauf, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für seine Abschaffung einsetzt.”, betonte er.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Auslöser der Diskussion war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das einem syrischen Bürgerkriegsflüchtling den subsidiären Schutz verweigerte. Als Begründung wurde angeführt, in Syrien bestehe für Zivilisten “keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts” mehr.
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