Die Landkreise unterstützen den Vorschlag der FDP, den subsidiären Schutzstatus für Flüchtlinge zu überprüfen. Sie fordern, Bürgerkriege im Herkunftsland nicht länger als ausreichenden Grund für diesen Status anzusehen.
Prüfung des subsidiären Schutzstatus
Der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass „Bürgerkriege im Herkunftsland als Grund für die Gewährung des europäischen subsidiären Schutzstatus gestrichen werden“ sollten. Stattdessen sollten, sofern den Betroffenen nicht durch Schutzgewährung in Nachbarstaaten geholfen werden könne, andere Schutzinstrumente in Betracht gezogen werden. Als Alternativen nannte Sager das Abschiebungsverbot und die Aufnahme von Kontingenten, welche den nationalen Gesetzgebern mehr Ausgestaltungsmöglichkeiten und Reaktionsmöglichkeiten bieten würden.
Zuständigkeit des deutschen Gesetzgebers
Bis zur Durchführung potentieller Reformen auf Unionsebene sollte der deutsche Gesetzgeber von den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten umfassend Gebrauch machen, betonte Sager. Eine klare Abgrenzung des subsidiären Schutzes vom Status anerkannter Flüchtlinge sollte dabei im Zentrum einer solchen Reform stehen. Zudem solle auch über eine erneute Aussetzung des Familiennachzugs diskutiert werden. „Es ist dringend erforderlich, die irreguläre Migration zu begrenzen“, forderte der Präsident des Landkreistages.
Wer ist subsidiär schutzberechtigt?
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt wird, aber denen in ihrem Heimatland Schaden drohen könnte. Dabei umfassen die Gründe für die Flucht oft Bürgerkriege, aber auch die Verhängung der Todesstrafe in ihrem Heimatland oder Folter können ausschlaggebend sein. Mit der vorgeschlagenen Änderung würden Bürgerkriege allerdings nicht mehr als ausreichende Gründe für den Schutzstatus gelten.
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