Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Justizministerien mehrerer Länder lehnen den Plan ab, Hauptverhandlungen in Strafprozessen künftig per Video aufzuzeichnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im November vorgelegt.
Staatsanwälte äußerten jedoch Bedenken, dass so Zeugen verunsichert werden könnten. Zudem seien die Aufnahmen aufwendig und anfällig für Hacker-Angriffe. Dieser Kritik schließen sich auch Fachministerien an, die von Vertretern der Ampelparteien geleitet werden, berichtet der „Spiegel“. Es sei „dringend angezeigt, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen“, schreibt das von Doreen Denstädt (Grüne) geführte Thüringer Justizministerium. Ähnlich äußern sich Hessen und Niedersachsen. Die audiovisuelle Aufzeichnung werde von der Justiz „äußerst kritisch betrachtet und einhellig abgelehnt“, schreibt das SPD-geführte niedersächsische Ressort. Selbst von Parteifreunden bekommt Buschmann Gegenwind. In einer Stellungnahme aus dem Haus des rheinland-pfälzischen Ministers Herbert Mertin (FDP) heißt es: Der Entwurf sei dazu geeignet, „die Funktionstüchtigkeit des Strafverfahrens und das Ziel der Wahrheitsfindung erheblich zu beeinträchtigen“.