Das kürzlich gefällte Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts stößt auf Kritik des ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU). Er bezeichnet die Verringerung der Mandate als überfällig, kritisiert aber, dass die Transparenz des Wahlsystems dadurch weiter vermindert wird.
Kritik am Wahlrechtsurteil
Der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) äußerte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland seine Bedenken zum jüngst gefällten Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Zwar begrüßt er die Reduzierung der Mandate, jedoch sieht er in der Art und Weise, wie dies erreicht wird, eine Gefahr für die Transparenz des Wahlsystems. „Von der nun beschlossenen überfälligen Verringerung der Zahl der Mandate einmal abgesehen, ist das Urteil für mich keine Errungenschaft“, so Lammert.
Komplexität des deutschen Wahlsystems
Nach Lammerts Ansicht ist das deutsche Wahlsystem ohnehin eines der komplexesten der Welt. „Das Einzige, was der normale Wähler am deutschen Wahlsystem versteht, ist, dass er mit seiner Erststimme den Wahlkreisvertreter bestimmt. Und genau dieser einzige transparente Teil des Wahlsystems wird jetzt relativiert“, kritisiert Lammert.
Reduzierung der Mandate
Die Verringerung der Mandate soll durch ein von den Verfassungsrichtern akzeptiertes Verfahren erreicht werden, das die Zahl der in den Wahlkreisen direkt gewählten Politiker tendenziell verkleinert und damit das Gewicht der Parteien über die Zweitstimmen erhöht. Lammert stößt dabei vor allem auf, dass ein Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis nun möglicherweise nicht in den Bundestag einzieht, während ein weniger erfolgreich platzierter Kandidat über die Landesliste ins Parlament gelangen könnte. „Das erklären Sie mal den Wählern“, gibt er zu bedenken.
Politische Reaktionen auf das Urteil
Des Weiteren äußerte sich Lammert zu den Worten des CSU-Chefs Markus Söder, wonach die CSU das Aus für das Ampel-Wahlrecht zur Bedingung für eine mögliche Koalition machen werde. „Na ja. Der bayerische Parteivorsitzende hat möglicherweise übersehen, dass es dafür auch im nächsten Deutschen Bundestag einer Mehrheit bedarf.“ Lammerts Abschlusskommentar: „Dass die Unionsfraktionsgemeinschaft im nächsten Bundestag allein über eine Mehrheit für die erneute Änderung des Wahlrechts verfügen würde, ist jedenfalls eine reichlich optimistische Vorstellung.“
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