Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts
Karlsruhe (dts) – Der sogenannte Ku`damm-Raser ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Mann hatte 2016 bei einem Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm einen Autounfall verursacht, bei dem ein Mensch zu Tode kam. Das Landgericht verurteilte ihn deswegen unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten, so das Verfassungsgericht. Die Fachgerichte hätten mit der Annahme, der Beschwerdeführer habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, das Bestimmtheitsgebot nicht missachtet.
Ein Verstoß gegen das Schuldprinzip sei ebenfalls nicht dargetan (Beschluss vom 7. Dezember 2022, 2 BvR 1404/20). Einen Raser wegen Mordes zu verurteilen war unter Juristen zunächst umstritten, mittlerweile gibt es aber weitere ähnliche Entscheidungen.