Kubicki und von Notz uneins über Schutz des Bundesverfassungsgerichts

In Reaktion auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiers Aufruf, das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen auf seine Unabhängigkeit zu schützen, äußerte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) skeptische Ansichten. Zudem drängte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz die Union, den verbesserten Schutz des Gerichts ernst zu nehmen.

Einschätzung von Kubicki

Wolfgang Kubicki äußerte Bedenken hinsichtlich der aktuellen Debatte um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts. “Ich halte allerdings die aktuelle Hysterie schädlich für eine unaufgeregte Debatte über diese Frage”, sagte er dem “Handelsblatt”. Er argumentierte, dass solche Aufregungen nur zu dem Eindruck führen würden, dass “eine absolute Mehrheit der AfD unmittelbar bevorstünde”.

Skeptizismus gegenüber Regelungen

Kubicki stellte Fragen zur Wirksamkeit der Maßnahmen, die zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts diskutiert werden. Er warnte davor, sich “nicht der Illusion hinzugeben, dass eine solche Maßnahme ein Allheilmittel zur Rettung des Verfassungsgerichtes” sei. Stattdessen betonte er die Möglichkeit, dass das Gericht durch andere Mittel, wie den Entzug von Finanzmitteln, “faktisch außer Gefecht” gesetzt werden könne.

Aufforderung von von Notz

Konstantin von Notz vom Grünen äußerte seine Zustimmung zu Steinmeiers Aufruf und betonte die Notwendigkeit, das Gericht besser zu schützen. “Unser Rechtsstaat, unsere Demokratie sowie ihre Institutionen werden derzeit massiv bedroht”, sagte er dem “Handelsblatt”. Von Notz kritisierte die Union für ihre Haltung zu dieser Frage, speziell Friedrich Merz, dessen Verhalten er als “verantwortungslos” bezeichnete.

Forderung nach erhöhtem Schutz

Von Notz argumentierte, dass es das gemeinsame Anliegen aller sein sollte, den Schutz der demokratischen Institutionen angesichts “sehr ernster Bedrohungslagen” zu erhöhen. Er forderte die Union auf, ihre Position zu überdenken und Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes des Bundesverfassungsgerichts zu unterstützen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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