Der Umgang der Bundesregierung mit dienstlichen E-Mail-Postfächern aus der Amtszeit von Olaf Scholz (SPD) als Bundesfinanzminister sorgt für erhebliche Kritik. Das Postfach, das nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski noch existiert, entfachte eine Debatte über Datenschutz und Informationsfreiheit, insbesondere bezüglich des Zugriffs auf dessen Inhalte.
Kritik an mangelnder Transparenz
Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, bestätigte Anfang Dezember im Bundestag, dass das dienstliche E-Mail-Postfach von Olaf Scholz noch immer in den Systemen des IT-Dienstleisters ITZ Bund vorhanden sei. Diese Information wurde zuvor von der Bundesregierung nur ausweichend behandelt. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer, der Ryglewski im Bundestag zu diesem Thema befragt hatte, zeigte sich verärgert. „Hier wurde mit uns über Monate hinweg ein Versteckspiel getrieben“, äußerte er gegenüber der „Welt“. Er vermute, dass die E-Mails brisante Inhalte haben könnten.
Rechtliche Bedenken
Thomas Henne, ein Experte für Archivrecht, kritisiert Ryglewskis Darstellung, dass nur Olaf Scholz Zugriff auf das Postfach habe, als „bestürzend“. Er erklärte gegenüber der „Welt“, dass das dauerhafte „Einfrieren“ eines Mailaccounts im deutschen Recht nicht vorgesehen sei. Zudem sei unklar, ob Scholz in der Lage sei, nachträglich E-Mails zu löschen, was nach Hennes Auffassung „evident rechtswidrig wäre“.
Auch ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, äußerte sich in der „Welt“ zögerlich und sagte, dass ein Informationsanspruch nach IFG grundsätzlich bestehe, sofern keine Ausschlussgründe vorlägen.
Handlungsbedarf und rechtlicher Anspruch
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kommentierte den Vorgang mit dem Hinweis auf großen Handlungsbedarf bezüglich der Veraktung und Archivierung amtlicher Vorgänge.
Zwei Anwälte, die auf Auskunftsverfahren spezialisiert sind, bejahten den Anspruch auf Zugang zu den Scholz-Mails nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Berliner Anwalt David Werdermann erklärte, dass dienstliche E-Mails als amtliche Informationen gelten, wenn sie dienstlichen Zwecken dienen, und somit jedem Bürger ein voraussetzungsloser Zugang zustehe. Auch der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg sieht in der pauschalen Verweigerung des Zugangs wegen Datenschutzbedenken einen Fehler. Er ist Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG.
Trotz anhaltender Debatte lassen Olaf Scholz‘ Abgeordnetenbüro, das Bundesfinanzministerium und das Bundespresseamt aktuelle Fragen zu den Vorgängen bislang unbeantwortet.
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