Ein Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums, der auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt abzielt, stößt auf Kritik. Familienrechtsexperten und Psychologen befürchten, dass die geplanten Maßnahmen zu Problemstellungen führen könnten, die die Wahrheitsfindung und den Kinderschutz gefährden.
Kritik an neuem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes
Wie der „Spiegel“ berichtet, plant das Bundesfamilienministerium, den Zugang zu Akten des Jugendamts oder von Heimen für Opfer sexueller Gewalt und andere berechtigte Personen zu erleichtern. Darüber hinaus soll eine seit 2016 bestehende Aufarbeitungskommission, die Betroffene bei der Bewältigung der Gewalt unterstützt, dauerhaft etabliert werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie äußert in einer Stellungnahme Bedenken zu dem Entwurf. Sie sieht „die konkrete Gefahr einer Ablösung der Wahrheitsfindung von strafprozessualen Standards“. Ähnliche Bedenken teilt der Deutsche Familiengerichtstag, der befürchtet, dass „Parallelstrukturen“ geschaffen werden könnten, deren Beitrag zum Kinderschutz fraglich sei. Trotz eines Freispruchs im Strafprozess könnten „verschiedene staatliche Stellen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen“, was zu einer „faktischen Verurteilung“ führen könne.
Trotz dieser Kritik plant das Ministerium, den Entwurf Ende Mai im Bundeskabinett zu diskutieren. Der Ausgang dieser Debatte bleibt abzuwarten.
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