Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur besseren Unterstützung der DDR-Opfer stößt auf Kritik. Dieter Dombrowski, Vorsitzender des Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), bezeichnet den Entwurf als „große Enttäuschung“.
Kritik am Gesetzentwurf
Dieter Dombrowski, der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), äußerte sich kritisch zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine bessere Unterstützung der DDR-Opfer. Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) sagte er: „Der Gesetzentwurf ist eine große Enttäuschung, er kann so nicht bleiben. Bei der Dynamisierung der Opferrenten werden keine Zahlen genannt. Und die Frage des Ausgleichs von Gesundheitsschäden ist nach wie vor völlig ungelöst.“ Er appellierte auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Weitere Kritikpunkte und geplante Maßnahmen
Auf ähnliche Weise äußerte sich auch die SED-Opferbeauftragte des Bundestages, Evelyn Zupke, die sich zuvor ähnlich kritisch geäußert hatte. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einzurichten und die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen. Damit sollen steigende Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Weiterhin ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR geplant. Bisher wurden jedoch keine konkreten Zahlen bezüglich der Dynamisierung der Opferrenten genannt und die Frage des Ausgleichs von Gesundheitsschäden bleibt ungelöst.
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