Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat Kritik an der Aufnahmepolitik des “Bündnis Sahra Wagenknecht” geäußert. Sie wirft der neuen Partei vor, ein undemokratisches Verständnis von Parteiführung zu haben, und stellt die Verfassungskonformität ihrer Aufnahmepraxis in Frage.
Kritik an Aufnahmepraxis des “Bündnis Sahra Wagenknecht”
Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, hat die Aufnahmepraxis des “Bündnis Sahra Wagenknecht” (BSW) scharf kritisiert. “Aktuell entsteht der Eindruck, dass Sahra Wagenknecht eine Art Anführerinnen-Partei mit einer auserwählten Gefolgschaft aufbaut”, sagte Mihalic dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (RND). Sie sieht die Beschränkung der Mitgliederzahl durch das BSW kritisch: “Es scheint ihr um eine widerspruchslosere Führung der Partei zu gehen – weniger Mitglieder lassen sich leichter kontrollieren, Kampfkandidaturen bleiben aus.”
Problematische Vorgehensweise
Das BSW hatte kürzlich angekündigt, bis auf Weiteres keine neuen Mitglieder werben zu wollen. Mihalic hält diese Vorgehensweise für “verfassungsrechtlich äußerst problematisch” und sieht darin ein fragwürdiges Demokratieverständnis bei Wagenknecht und ihren Parteimitgliedern.
Mögliche Aufnahmesperre?
Auf der Homepage des BSW, das aktuell rund 450 Mitglieder hat, findet sich der Aufruf “Mitglied werden” ganz unten auf der Seite. Laut dem Text müssen Interessierte einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. “Wir wollen langsam und kontrolliert wachsen, um das Projekt nicht zu gefährden”, begründet die Partei die Praxis.
Rechtliche Einordnung
Mihalic weist darauf hin, dass Parteien zwar entscheiden können, wer aufgenommen wird, generelle oder befristete Aufnahmesperren jedoch nicht zulässig sind. “Parteien müssen für Aufnahmeanträge offen sein”, betont die Grünen-Politikerin. Dies solle der Entstehung von “Kaderparteien” vorbeugen. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger, die an der Universität Düsseldorf lehrt, erklärte ebenso: “Parteien müssen nach dem Grundgesetz demokratische Organisationen sein. Dazu gehört, dass sie grundsätzlich offen sind und von unten nach oben, nicht von oben nach unten geführt werden”. Sie sieht in der Aufnahmepraxis des BSW eine inoffizielle Aufnahmesperre: “Was das BSW macht, wird nicht offiziell als Aufnahmesperre deklariert. Aber wenn es heißt, es wolle nur 450 Mitglieder aufnehmen, dann sieht das nach Aufnahmesperre aus.”
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