# Kretschmann skeptisch: AfD-Verbotsverfahren birgt hohes Risiko Datum: 01.04.2026 16:29 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/kretschmann-skeptisch-afd-verbotsverfahren-birgt-hohes-risiko-698550/ --- Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnt vor einem übereilten Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein solcher Schritt sei nur verantwortbar, wenn ein Erfolg nahezu sicher sei, sagte er dem Magazin „Focus“ und äußerte Zweifel daran. Ähnlich vorsichtig zeigt sich der frühere Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), der vor gesellschaftlichen Verwerfungen im Falle eines Verbotsverfahrens warnt. ## Warnung vor Risiken eines AfD-Verbotsverfahrens Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will bei einer möglichen Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kein Risiko eingehen. „Ein Verbotsverfahren kann man nur anstrengen, wenn man ziemlich sicher ist, es gewinnen zu können“, sagte er dem „Focus“. „Da habe ich durchaus Zweifel.“ Die Verfassung beschreibe Deutschland zwar als wehrhafte Demokratie, so Kretschmann. „Aber in der politischen Wirklichkeit sind da schon sehr komplexe Fragen zu beantworten.“ ### Bedenken aus Sachsen-Anhalt Ähnlich äußerte sich der jüngst zurückgetretene Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). „Aus früheren Verfassungsgerichtsurteilen zu solchen Verbotsverfahren wissen wir, wie schwer das würde. Bestimmte Teile der Gesellschaft würden wir dann ja erst recht verlieren“, sagte der CDU-Politiker, in dessen Bundesland die AfD in Umfragen derzeit bis zu 40 Prozent erreicht, dem „Focus“. Und selbst wenn ein Verbotsverfahren angestrengt und dann auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt würde, sähe Haseloff Probleme. „Die Defizite und Dysfunktionalitäten, die heutige AfD-Wähler in unserem demokratischen System sehen, wären doch mit einem Verbot der Partei nicht weg. Das würde sich nur verlagern“, behauptete er. ### Verfassungsrechtlicher Rahmen Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Ziele oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück