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Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt im Schnitt auf 1,5 Prozent

Foto: AOK, über dts

Berlin (dts) – Gesetzlich Versicherte müssen 2023 mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen, sie fallen aber nach Auskunft des Spitzenverbands der Krankenkassen im Schnitt weniger hoch aus als erwartet: Bisher lägen Ankündigungen von über 50 Krankenkassen vor, die zusammen mehr als 85 Prozent der GKV-Mitglieder vertreten, sagte die Verbandsvorsitzende Doris Pfeiffer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Vor diesem Hintergrund sei zum Jahresanfang mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von insgesamt 1,5 Prozent zu rechnen.

„Mit einem Durchschnitt von plus 0,2 Prozentpunkten haben es die Krankenkassen geschafft, praktisch rund ein Drittel unter dem vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Beitragsanstieg von 0,3 Prozentpunkten zu bleiben“, so Pfeiffer. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Mit Blick auf das Milliardendefizit der Krankenkassen warnte sie allerdings vor Untätigkeit. Für das kommende Jahr reiche das Geld voraussichtlich aus. „In den Jahren danach wird die Lage heikel, wenn nichts passiert.“ Spätestens im Laufe des Frühjahrs müsse politisch entschieden werden, wie es mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die immerhin 90 Prozent der Bevölkerung versichere und versorge, weitergehen soll. Die Spitzenverbands-Chefin forderte drei konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Kassen-Finanzen: Der Bund müsse die kompletten Krankenkassenkosten für die Bezieher von Hartz IV übernehmen, demnächst für die Bürgergeld-Empfänger. Aktuell übernehme er nur ein Bruchteil, es fehlten aber pro Jahr 10 Milliarden Euro, die derzeit durch die Beitragszahler finanziert werden müssten, so Pfeiffer. Zweitens müsse der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, etwa rund um Schwangerschaft und Geburt, mit den steigenden Ausgaben mitwachsen. Drittens müsse die Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. „Es kann doch nicht sein, dass Schnittblumen zu lebensnotwendigen Gütern zählen, Medikamente aber nicht“, so Pfeiffer.


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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