Die Einführung der „Blankoverordnung“ in Deutschland hat Unterstützung seitens der Krankenkassen gefunden. Diese Regelung ermöglicht den Ergotherapeuten, die Entscheidungen bezüglich der Therapie ihrer Patienten über Ärzte hinaus selbst zu treffen.
Blankoverordnung in der Ergotherapie gestartet
Die sogenannte „Blankoverordnung“, die Therapeuten die Möglichkeit gibt, selbst über die Art, Dauer und Frequenz der Behandlung ihrer Patienten zu entscheiden, hat in Deutschland begonnen. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, betonte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Blankoverordnung den Versicherten eine individuellere und bedarfsgerechtere Therapie ermöglicht und dass sie die Versorgung der Patienten verbessern werde. Zwar müssen weiterhin Ärzte die Diagnose stellen, aber die Therapeuten sind nun in der Folge für die Bestimmung von Art, Dauer und Frequenz der Behandlung verantwortlich.
Praktische Anwendung der Blankoverordnung
Die Blankoverordnung, die zum 1. April eingeführt wurde, ist der erste Bereich der Gesundheitsversorgung, der dieses neue Instrument verwendet. Sie wird zunächst bei Patienten mit wahnhaften und affektiven Störungen, Demenz oder Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten zur Anwendung kommen.
Der GKV-Spitzenverband rechnet mit bis zu 570.000 Anwendungsfällen pro Jahr. Dies würde bedeuten, dass jede fünfte Ergotherapie weitgehend ohne Arzt auskommen würde. Mit diesem neuen Instrument werden die Therapeuten also in der Lage sein, ihre therapeutischen Entscheidungen besser auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Patienten abzustimmen. Der Einsatz der Blankoverordnung könnte daher die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland erheblich verbessern.
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