Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Krankenhausreform scheint vor dem Aus zu stehen. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), kritisiert das schlechte Management der Reform vom Ministerium und deren Auswirkungen auf die Krankenhäuser.
Strukturprobleme und fehlende Klarheit
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sieht die umstrittene Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor dem Scheitern. „Die große Strukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass sie vor dem Scheitern steht“, sagte Gaß der „Rheinischen Post“. Er bemängelt: „Wir haben noch immer keinen abgestimmten Referentenentwurf.“ Dabei plant der Minister, dass das Bundeskabinett am 24. April die Reform beschließt.
Gaß thematisiert zudem verschiedene Aspekte der Reform, die seiner Ansicht nach fehlgeschlagen sind. „Wir haben eine Vorhaltefinanzierung, die nachweislich ihre Wirkung verfehlt, eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen, die die Länder faktisch entmachtet, sowie einen Transformationsfonds, den im Wesentlichen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren“, kritisierte er. „Die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser bleiben weiterhin ungelöst, der kalte Strukturwandel geht also weiter.“
Verzögerung bei Transparenzverzeichnissen
Darüber hinaus spricht Gaß die Verzögerungen beim sogenannten Klinik-Atlas an. Dieser soll Patienten ab dem 1. Mai eigentlich über die Qualität der Häuser aufklären. „Die praktische Umsetzung des Transparenzverzeichnisses ist völlig unklar. Gegenwärtig ist offen, wann das Verzeichnis veröffentlicht und welche Daten dieses enthalten wird“, sagte der DKG-Chef. Mit dem Transparenzgesetz würden den Kliniken neue Übermittlungspflichten auferlegt, die unter anderem viele kleinteilige Meldungen im Bereich des Personals betreffen, welche keinen Mehrwert bieten. „Den Krankenhäusern fehlt aktuell zudem für viele Datenmeldungen (für ärztliches Personal und Hebammen) das im Gesetz vorgesehene digitale Meldeverfahren“, so Gaß abschließend.
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