Die kürzlich aufgedeckten Missstände in den Räumen fleischverarbeitenden Betriebs “LVD” und des Tiefkühllogistikers “Nagel-Transfermos” im Osnabrücker Landkreis erregen aktuell großes Aufsehen. Kotpillen, Fellreste und Anzeichen für Nestbau deuten auf eine Rattenplage hin, die bereits seit Anfang des Jahres existiert. Im Juni 2020 erlegte der Landkreis Osnabrück den Betrieben daraufhin verschiedene lebensmittelrechtliche Verfügungen auf. Dass Kundinnen und Kunden das in diesem Zeitraum be- und verarbeitete Fleisch bereits verzehrt haben, ist nicht auszuschließen. Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion fordert jetzt eine effektive und kontinuierliche Kontrolle der Hygienestandards in der gesamten Lieferkette.
Im Rahmen einer Betriebsbesichtigung konnte im Kühlhaus der Nagel Transthermos GmbH, sowie den Räumen des Fleischverarbeiters LVD, in Dissen (Landkreis Osnabrück) am 20. Juni 2020 eine massive Rattenplage festgestellt werden – die bereits seit Mitte Januar existieren soll. “Der Landkreis Osnabrück hat dem fleischverarbeitenden Betrieb unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten, sämtliches Fleisch, das seit dem 15. Januar 2020 in seinen Betrieb gelangt war, zu verarbeiten und in den Verkehr zu bringen. Außerdem hatte der Landkreis ihm aufgegeben, die ab dem genannten Datum in den Räumlichkeiten hergestellten Lebensmittel unschädlich zu machen und als sogenanntes Material der Kategorie 2 zu vernichten”, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück. “Darüber hinaus sollte der Antragsteller alle Abnehmer darüber informieren, dass das betroffene Fleisch nicht für den menschlichen Verzehr geeignet und zu beseitigen sei.”
“Führendes Unternehmen in seiner Branche”
Die Nagel Transthermos GmbH ist zudem kein “kleiner Fisch”. Auf seiner Website bezeichnet sich das Unternehmen sogar als “führendes Unternehmen seiner Branche”. “In unseren mehr als 20 über ganz Deutschland verteilten Tiefkühlhäusern werden Hunderttausende Produkte (…) angeliefert, gelagert und wieder verladen. Dieses Netz deckt alle Knotenpunkte und für die Transportlogistik wichtige Regionen des Landes ab”, heißt es auf der Website.
Verfügungen seien unverhältnismäßig
Die Betriebe wandten sich, nach den Anordnungen des Landkreises Osnabrück, mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht Osnabrück: “Die Verfügungen seien unverhältnismäßig, weil die Vernichtung des gesamten Fleisches angeordnet worden sei.” Das Fleisch hätte nicht als Material der Kategorie 2 eingestuft werden dürfen und aus Kostengründen die Vernichtung des Materials im Ausland gestattet werden müssen. Das Verwaltungsgericht lehnte die Eilanträge ab: “Es seien Kotpillen, Laufwege, Fellreste und Anzeichen für Nestbau der Ratten in einem Umfang gefunden worden, der auf eine sehr große Rattenpopulation hindeute. Maßnahmen zu deren Bekämpfung hätten bisher keinen Erfolg gezeigt, die Ratten „bevölkerten” das gesamte Gebäude. Die Anordnungen seien auch nicht unverhältnismäßig.”
Verzehr ist nicht auszuschließen
Die lebensmittelrechtlichen Verfügungen wurden, laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück, im Juni 2020 ausgesprochen. Der Rattenbefall existiere allerdings bereits seit Mitte Januar. Die Fragen, die sich auftun: Was ist mit dem in diesem Zeitraum be- und verarbeitetem Fleisch passiert? Ist es möglich, dass Kundinnen und Kunden das Fleisch bereits verzehrt haben, bevor der Rattenbefall bekannt und Abnehmer informiert wurden? Im Austausch mit unserer Redaktion erklärt Burkhard Riepenhoff, Pressesprecher des Landkreises Osnabrück: “Das in diesem Zeitraum be- und verarbeitete Fleisch wurde amtlich sichergestellt und es wurde die Entsorgung und Vernichtung angeordnet.” Der Betrieb sei aufgefordert worden, die mit dem kontaminierten Fleisch belieferten Abnehmer zu informieren, mit dem Auftrag, dieses ebenfalls entsorgen und vernichten zu lassen. “Es ist nicht auszuschließen, dass Kundinnen und Kunden das Fleisch bereits verzehrt haben, bevor der Rattenbefall bekannt war und die Abnehmer informiert wurden”, so Riepenhoff.
Zulassung zurückgegeben
Der Landkreis Osnabrück untersagte die weitere Produktion in dem Betrieb. “Die Firma hat daraufhin ihre Zulassung zurückgegeben und ist damit jetzt erloschen”, erklärt Riepenhoff. Die Ratten in dem erloschenen Betrieb und dem damit verbundenen Kühlhaus würden aktuell bekämpft werden.
Lagerstätte für Waren der Tönnies-Gruppe?
Der Vorfall sorgte auch für Aufsehen in der Politik. Der in Dissen geborene Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich in einer Pressemeldung zu der Situation: “Laut übereinstimmender Medienberichte war das Kühlhaus in Dissen auch Lagerstätte für Waren der Tönnies-Gruppe. Die Kontrolle der Schlachtung durch den Landkreis brachte unzumutbare Zustände in den Kühlräumen ans Tageslicht. Tönnies versucht sich nun abermals aus seiner Verantwortung zu stehlen. Dass dies überhaupt noch praktisch möglich ist, finde ich unfassbar.”
Kontrolle der Lebensmittelproduktion
Spiering zieht aus “den Vorfällen in der Ernährungswirtschaft der letzten Wochen” schwerwiegende Konsequenzen: “Die gesamte Kette in der Lebensmittelproduktion, von der Tierhaltung, über die Schlachtung bis hin zur Kühltheke beim Lebensmitteleinzelhandel, sollte überprüft und kontrolliert werden. Genau wie bei der Nachverfolgbarkeit alltäglicher Paketsendungen, sollte es auch hier möglich sein, die Lieferkette transparent zu gestalten.” Schon lange würde darüber diskutiert mit den Missständen in der Industrie aufzuräumen – von fehlender Überprüfung der gesamten Kette in der Lebensmittelproduktion, bis hin zu der dürftigen Unterbringung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der mangelnden Einhaltung von Hygienestandards. “Ich frage mich, was noch passieren muss, bis sich hier endlich was bewegt? Das ist nicht akzeptabel und darf nicht mehr toleriert werden!”