Die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus geplante Kindergrundsicherung wird laut einem Referentenentwurf höhere Kosten verursachen als bisher bekannt. Es wird erwartet, dass die Gesamtkosten von 3,45 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 4,52 Milliarden Euro in 2026 steigen und bis 2028 auf 5,7 Milliarden Euro anwachsen.
Kostensteigerung durch höhere Inanspruchnahme
Wie die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichteten, erklärt sich die jährliche Kostensteigerung in dem von Paus‘ Ministerium herausgegebenen Entwurf allein durch die erwartete zunehmende Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung. Man geht davon aus, dass diese von 50 Prozent im Jahr 2026 auf 55 Prozent im Jahr 2027 und 60 Prozent im Jahr 2028 steigen wird.
Kostenverteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Insgesamt werden im Jahr 2028 5,7 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung veranschlagt. Davon entfallen 4,12 Milliarden Euro auf den Bund und 1,98 Milliarden Euro auf die Länder. Im Gegensatz dazu werden die Gemeinden um 400 Millionen Euro entlastet, wie es im Entwurf heißt.
Ausstehende Fortschreibung der Leistungshöhen
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Kosten nur eine Untergrenze darstellen. „Die dargestellten Kosten beruhen auf den bekannten Daten und Leistungshöhen des Jahres 2023 und sind noch nicht auf die Folgejahre fortgeschrieben“, heißt es im Entwurf. Die Fortschreibung soll erst „im Zuge der Ressortabstimmungen“ vorgenommen werden. Somit könnten die tatsächlichen Kosten in Zukunft noch höher ausfallen.