Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, warnt davor, den Schutz des Bundesverfassungsgerichts durch parteipolitische Taktik zu gefährden und fordert, das Grundgesetz nicht mit Detailregelungen zu überfrachten. Die Ampelkoalition und Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf geeinigt, der eine grundgesetzliche Sicherung der Unabhängigkeit des Gerichts und weiterer Aspekte vorsieht.
Kuhle warnt vor Gefährdung durch Parteitaktik
Konstantin Kuhle (FDP), stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, warnte im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”: “Der Schutz des Grundgesetzes und der Institutionen der liberalen Demokratie ist zu wichtig, um darüber kleinliche parteipolitische Gefechte zu führen”. Er sieht international eine Tendenz, dass “Autokraten und Extremisten, Verfassungsgerichte zu schwächen” und betont daher die Wichtigkeit, dass uns dies in Deutschland nicht passiere.
Vereinbarung über ersten Gesetzentwurf
Laut der “Rheinischen Post” haben die Ampelkoalition und die Union einen ersten Gesetzentwurf verabredet. Eine Grundgesetzänderung soll die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, die Besetzung von zwei Senaten mit jeweils acht Richtern sowie deren Amtszeit und Altersgrenzen verankern. Zudem wird geplant, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Bundes- und Landesverfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden verbindlich sind. Die Linke im Bundestag arbeitet an einem eigenen Gesetzentwurf, zeigt sich jedoch offen für eine Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen und der Union.
Kritik aus der Opposition und Debatte um unabhängiges Verfassungsgericht
Die Debatte um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wurde durch den Bericht von “Correctiv” intensiviert. Laut dem Bericht sollen sich Politiker von AfD, CDU und “Werteunion” mit Aktivisten der rechtsextrem eingestuften “Identitären Bewegung” getroffen haben. Führende Staatsrechtler, darunter ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, plädierten dafür, die bestehenden Regelungen zum Bundesverfassungsgericht aufzuwerten. Dabei wurde häufig auf Polen verwiesen, wo die Partei “Recht und Gerechtigkeit” (PiS) die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.
Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) äußerte im Februar gegenüber der “Rheinischen Post”, dass ihre Fraktion “derzeit keine zwingende Notwendigkeit” sehe, das Grundgesetz zu ändern. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), warf hingegen der Ampel-Regierung “Alarmismus” vor.
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