Nach intensiven Verhandlungen haben sich SPD und Grüne mit der Union auf eine Regelung geeinigt, die den Ausbau der Windenergie in Deutschland begrenzen soll. Der Kompromiss sieht eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor, die verhindern soll, dass Investoren Windräder außerhalb festgelegter Windenergie-Zonen errichten.
Rund 1.000 Windräder in Nordrhein-Westfalen, die bereits beantragt wurden, könnten von dieser Regelung betroffen sein, da sie unter eine Regelungslücke fallen.
Kompromiss zur Windenergie
Die Westfalenpost berichtet in ihrer Montagsausgabe über eine Einigung der Regierungsparteien mit der Union, die eine gesetzliche Anpassung zum Ziel hat. Geplant ist, dass der Bundestag diese Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der bevorstehenden Sitzungswoche beschließt. Ziel ist es, Anträge für Windräder außerhalb der vorgesehenen Zonen auszuschließen.
Nach Informationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens gibt es bereits rund 1.500 solcher Anträge, die durch den neuen Gesetzesentwurf beeinflusst werden könnten.
Aussagen der politischen Akteure
Friedrich Merz, CDU-Chef, äußerte gegenüber der Westfalenpost: „Mit SPD und Grünen haben wir einen wichtigen Kompromiss beim Windkraftausbau erzielt: Der Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau wird in der kommenden Woche im Bundestag beraten und soll damit noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.“ Merz betont weiter, dass durch die neue Regelung maximal ein Drittel der bereits beantragten Windkraftanlagen genehmigt werden könnte.
Auch der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hebt die erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen Parteien hervor. Er sagte der Westfalenpost: „Es ist ein wichtiges Signal, dass es uns gemeinsam zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen gelungen ist, zu einer Lösung für unsere Heimat zu kommen und dass wir hier zusammengearbeitet haben in Berlin. Die intensiven parteiübergreifenden Arbeiten hinter den Kulissen haben sich ausgezahlt.“
Hintergrund und Ausblick
Der Kompromiss reagiert auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die eine Regelungslücke beim Bau von Windrädern aufdeckte. Diese Lücke hätte es Investoren ermöglicht, Windkraftanlagen auf ungeeigneten Flächen zu errichten. Die nun vorgeschlagene Gesetzesänderung soll solche Vorhaben verhindern und die Steuerung des Windenergieausbaus verbessern.
Mit dem angestrebten Beschluss in der vorletzten Sitzungswoche des Bundestags setzen die Parteien ein Zeichen für eine geordnete Energiewende, die mehr Steuerung und Akzeptanz in der Bevölkerung finden soll.
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