(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Kommunen fordern Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung.
Die Kommunen in Deutschland fordern, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. “Die Anpassung an den Klimawandel muss künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a GG verankert werden”, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Damit könnten die Kommunen auf finanzielle Unterstützung des Bundes für Anpassungsmaßnahmen hoffen.
Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung und eines Aktionsprogramms
Um den Klimawandel erfolgreich anzupassen, betonte Landsberg, sei neben realistischen Zielen auch eine “auskömmliche Finanzierung” für Planung und Umsetzung nötig. Es müsse ein nachhaltiges Aktionsprogramm entwickelt werden. Landsberg betonte, dass dieser Prozess viele Jahre in Anspruch nehmen werde.
Einbindung der Landkreise in die Klimaanpassung
Mit dem bundesweit geltenden Klimaanpassungsgesetz müssen künftig auch die Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten. Dadurch sollen die Kommunen besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet werden. Die Einbindung der Landkreise ist ein weiterer Schritt, um die Anpassung an den Klimawandel effektiver zu gestalten.
Die Forderung der Kommunen nach Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen zu stärken. Es ist notwendig, dass der Bund den Kommunen finanzielle Mittel für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. Eine ausreichende Finanzierung und ein nachhaltiges Aktionsprogramm sind entscheidend, um den Klimawandel erfolgreich zu bewältigen. Die Einbindung der Landkreise in die Klimaanpassung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv die Maßnahmen umgesetzt werden können, um die Kommunen besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.