# Kommentar: Meinungsfreiheit in Gefahr? Ein Nein der Redaktion ist keine Zensur! Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-21T13:30:35+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-21T12:53:03+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/kommentar-meinungsfreiheit-in-gefahr-ein-nein-der-redaktion-ist-keine-zensur-758383/ Kategorie: Aktuell --- „Meinungsfreiheit!“ oder „Ihr wollt mich mundtot machen!“ – solche und ähnliche Äußerungen kommen gerne dann, wenn eine Redaktion einen Leserbrief oder Kommentar nicht veröffentlichen will oder die Kommentarfunktion ganz abschaltet. Als wäre Artikel 5 des Grundgesetzes ein Freifahrtschein in die (Online-)Zeitung. Ist er nicht. Meinungsfreiheit heißt: Ich darf meine Meinung sagen. Sie heißt nicht: Eine Redaktion muss sie veröffentlichen. Das wird gern verwechselt. Vielleicht auch, weil es sich schöner anhört, wenn aus einem Grundrecht plötzlich ein vermeintlicher Anspruch wird. Doch den gibt es nicht. Eine Zeitung und auch die dazugehörigen Social-Media-Kanäle sind kein öffentliches Schwarzes Brett, an dem alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen Platz haben. Eine Zeitung ist ein Medium mit einer Redaktion. Und die Redaktion muss auswählen. Jeden Tag. Welche Nachricht auf die Seite kommt. Welcher Kommentar erscheint. Welcher Gastbeitrag veröffentlicht wird. Und eben auch, welcher Leserbrief. Das nennt sich Pressefreiheit. Und die funktioniert in beide Richtungen. Sie schützt nicht nur das Recht, etwas zu veröffentlichen. Sie schützt auch das Recht, etwas nicht zu veröffentlichen. Ein abgelehnter Leserbrief oder Kommentar oder die Abschaltung der Kommentarfunktion ist noch lange keine Zensur. Wer seine Meinung unbedingt öffentlich machen möchte, hat dafür inzwischen unzählige Möglichkeiten: eigene Profile in sozialen Netzwerken, Blogs, eigene Internetseiten, den Stammtisch, WhatsApp-Gruppen – oder schlicht eine andere Zeitung. Was daraus aber nicht folgt: der Anspruch, die Reichweite einer bestimmten Redaktion nutzen zu dürfen. Das klingt hart? Ist aber eigentlich ziemlich einfach. Meinungsfreiheit schützt mich davor, dass mir der Staat den Mund verbietet. Pressefreiheit schützt die Redaktion davor, dass ihr vorgeschrieben wird, was sie veröffentlichen muss. Wer das eine verteidigt, sollte deshalb das andere nicht vergessen. Ein abgelehnter Leserbrief oder Kommentar ist eben keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sondern ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass die Presse frei ist. [Gruß vom Herausgeber] Liebe Leserin, lieber Leser, schön, dass Sie bis zum Ende durchgehalten haben. Meinungsbeiträge spiegeln immer nur die Ansichten des jeweiligen Autors wider – nicht die der gesamten Redaktion. Mein Anliegen – und das unserer Redaktion – ist es, in gekennzeichneten Meinungsbeiträgen wie diesem Denkanstöße zu geben. Ob Sie zustimmen, ablehnen oder irgendwo dazwischenstehen: Wenn ein Kommentar neue Perspektiven eröffnet oder auch nur zum Nachdenken anregt, haben wir unsere Aufgabe erfüllt. „Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.“ (C. G. Jung) Bitte denken Sie mehr. Ihr Heiko Pohlmann --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück