Bauland (Symbolbild)
Die mögliche Einführung einer Baulandsteuer bleibt weiterhin ein Streitthema im Osnabrücker Stadtrat. Anders als die Ratsmehrheit aus Grüne, SPD und Volt sieht die CDU die Steuer kritisch, denn rund 4.000 Grundstücke sind betroffen.
Mit der Änderung der Grundsteuerreform wird niedersächsischen Kommunen ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich ermöglicht, einen erhöhten Hebesatz für unbebaute Grundstücke einzuführen – die sogenannte Baulandsteuer, auch Grundsteuer C genannt. Ausgenommen von der Belastung sind Familien, die mit einem Grundstück langfristig vorsorgen möchten und potentiell bebaubare Flächen als Garten nutzen, um sie der nachfolgenden Generation zur Bebauung zu übergeben. Eine Befragung der Verwaltung durch die CDU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses hat nun ergeben, dass in der Stadt Osnabrück aktuell knapp 4.000 Grundstücke von der Erhebung der Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 betroffen wären.
Städtisches Baulandkataster erfasst 3.954 Baulücken
Zur Erfassung dieser Grundstücke führt die Verwaltung seit 2016 ein digitalisiertes Baulandkataster, das auf der Internetseite der Stadt einsehbar ist. In diesem Kataster sind alle Grundstücke aufgeführt, die unbebaut und für Wohnzwecke planungsrechtlich bebaubar sind. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus den Vorhaben nach Bebauungsplan sowie nach Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB. Insgesamt ergeben sich so 3.954 Baulücken, deren Aufteilung auf die Stadtteile sich wie folgt darstellt:
Stadtteil | Baulücken gesamt | nach §34 | nach B-Plan |
Innenstadt | 3 | 0 | 3 |
Weststadt | 101 | 15 | 86 |
Westerberg | 192 | 33 | 159 |
Eversburg | 341 | 1 | 340 |
Hafen | 20 | 3 | 17 |
Sonnenhügel | 165 | 9 | 156 |
Haste | 234 | 1 | 233 |
Dodesheide | 208 | 0 | 208 |
Gartlage | 51 | 9 | 42 |
Schinkel | 98 | 0 | 98 |
Widukindland | 423 | 5 | 418 |
Schinkel-Ost | 40 | 5 | 35 |
Fledder | 9 | 0 | 9 |
Schölerberg | 83 | 17 | 66 |
Kalkhügel | 160 | 1 | 159 |
Wüste | 133 | 16 | 117 |
Sutthausen | 266 | 10 | 256 |
Hellern | 230 | 2 | 228 |
Atter | 173 | 22 | 151 |
Pye | 146 | 13 | 133 |
Darum-Gretesch-Lüstringen | 476 | 72 | 404 |
Voxtrup | 316 | 11 | 305 |
Nahne | 86 | 0 | 86 |
Gesamt | 3954 | 245 | 3709 |
Tatsächliche Zahl an Baulücken liegt vermutlich höher
Nicht erfasst sind Baulücken in der Innenstadt, gewerblich nutzbare Baulücken sowie „Hinterliegergrundstücke“. Weiterhin ist zu beachten, dass das Kataster aufgrund der automatisierten Flächenprüfung nicht hundertprozentig alle Flurstücke erfassen kann, welche theoretisch planungsrechtlich bebaubar wären, jedoch aufgrund z. B. der Grundstücksgröße, Abstandsflächen oder anderen Einschränkungen realistisch bebaubar sind und deshalb nicht erfasst werden. Ebenfalls können Grundstücke, für die bereits ein genehmigter Bauantrag vorliegt, die aber noch nicht bebaut sind, im Baulandkataster ggf. nicht mehr erfasst sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bereiche in denen neue Baugebiete noch nicht parzelliert wurden und somit als eine Baulücke erfasst werden. Der Fachbereich Städtebau schätzt daher, dass die absolute Zahl an bebaubaren Flurstücken sich zwischen 4.000 und 7.000 bewegt.
Hoher Personalaufwand bei Einführung der Baulandsteuer
Von den knapp 4.000 erfassten Baulücken sind etwa 3.250 Eigentümer (Privatperson oder Firma) betroffen. Zahlreiche Eigentümer verfügen über mehrere Baulücken und gleichzeitig gibt es eine größere Anzahl an Baulücken mit mehreren Eigentümern. In der Erfassung der Gesamtzahl ist dies nicht weiter differenziert. Auch eine Aufschlüsselung der Eigentümerstruktur (Privatperson oder Firma) ist laut Verwaltung kurzfristig nicht möglich, da diese händisch erfolgen müsse.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Erhebung einer Baulandsteuer wäre, dass es städtebauliche Aspekte wie etwa Bedarf an Wohnungen, Nachverdichtung gibt, weswegen die unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke höher besteuert werden sollen. Diese Aspekte müssten nach dem Grundsteuergesetz in einer Allgemeinverfügung dargelegt werden. Die zu einer Grundsteuer C zu veranlagenden Grundstücke müssten dann jährlich überprüft und in einer Karte nachgewiesen werden.
Profitiert die Stadt überhaupt?
Neben diesen, den Fachbereich Städtebau betreffenden zusätzlichen personellen Anforderungen, kommen zusätzliche personelle Aufwendungen im Fachbereich Finanzen und Controlling im Bereich der Veranlagung hinzu. Der konkrete Personalaufwand könne derzeit allerdings nicht nicht abgesehen werden, ebenso die Höhe der zusätzlichen Einnahmen durch eine Steuereinführung. Die Stadtverwaltung gibt an, dass möglichweise im kommenden Jahr anhand von einigen Musterberechnungen dargestellt werden kann, inwiefern eine Grundsteuer C sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen und auf das Grundsteueraufkommen der Stadt Osnabrück insgesamt auswirkt.