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Klein fordert Meldepflicht für antisemitische Vorfälle an Schulen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine deutschlandweite Meldepflicht für Fälle von Antisemitismus an Schulen, insbesondere in Bayern. Dies kommt inmitten von Kontroversen um den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Antisemitismusmeldungen als Pflicht

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat zu einer Meldepflicht für Antisemitismus an Schulen aufgerufen. „Judenhass an Schulen ist auch heute ein massives Problem“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Klein fordert eine bundesweite Pflicht zur Meldung antisemitischer Vorfälle an allen Schulen, auch die in Bayern, wo bisher keine solche Pflicht besteht. Dies sollte laut Klein zudem eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft mit einschließen.

Aiwangers Rolle

Diese Forderung unterstreiche die Dringlichkeit angesichts des Verhaltens des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten, Hubert Aiwanger. „Das damalige und das heutige Verhalten von Herrn Aiwanger zeigen einmal mehr die Dringlichkeit dieser Forderung“, so Klein. Aiwanger wurde kritisiert, dass er ein antisemitisches Pamphlet in seiner Schultasche hatte. Obwohl er es nicht selbst geschrieben hat, weist Klein darauf hin, dass Aiwanger nur „unter Druck“ das Thema Drittes Reich behandelte. Klein unterstreicht, dass dies eine „fragwürdige Geisteshaltung“ zeigt und fordert weiterhin Aufklärung in der Angelegenheit. Aiwangers Bruder Helmut hat kürzlich zugegeben, dass er das Flugblatt verfasst hat.

Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, Antisemitismus in Schulen ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine solche Geisteshaltung in der Bildungsinstitution keinen Platz findet.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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