(mit Material von dts) Bayerische Staatsregierung und CSU klagen gegen Reform des Bundestagswahlrechts
Die Bayerische Staatsregierung und die CSU haben Klage gegen die Reform des Bundestagswahlrechts beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sind die neu geschaffenen Regeln verfassungswidrig und verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip. Im Fokus der Kritik steht der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten, die bisher entstanden, wenn Parteien mehr Direktmandate erhalten haben, als ihnen proportional zu den Erststimmen zustehen würden.
Gewählte Abgeordnete könnten ihr Wahlkreismandat verlieren
Die Neuregelung soll ein Anwachsen des Parlaments verhindern, könnte jedoch dazu führen, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Herrmann kritisiert dieses Vorgehen und befürchtet, dass viele Regionen ohne direkt gewählte Abgeordnete bleiben könnten. Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären in Bayern sieben von 46 Wahlkreisen “verwaist” geblieben. Auch in anderen Regionen Deutschlands könnten viele Wahlkreisabgeordnete verloren gehen.
“Grabenwahlrecht” als Gegenentwurf
Als Gegenentwurf zur Wahlrechtsreform hatte die Union ein sogenanntes “Grabenwahlrecht” vorgeschlagen, bei dem Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander betrachtet werden. Dieser Vorschlag stieß bei den anderen Parteien auf Gegenwind, da sie darin eine Bevorteilung zugunsten der Union sahen. CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete das neue Wahlrecht als “undemokratisch, föderalismusfeindlich, manipulativ und verfassungswidrig”.
Bayern wäre nicht-, falsch- und unterrepräsentiert
Herrmann betonte, dass ein solches Wahlrecht mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Bayern würde dann nicht-, falsch- und unterrepräsentiert sein, da nur Abgeordnete anderer Parteien Bayern repräsentieren würden. Laut Herrmann würden insgesamt deutlich weniger Abgeordnete aus Bayern in den Bundestag einziehen, da den Ländern keine Mindestsitzzahlen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil mehr zugeteilt werden. Die CSU ist davon überzeugt, dass auch das Bundesverfassungsgericht ihre Klage unterstützen wird.