Im Jahr 2023 hat die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Mit erwarteten 67.300 Fällen zeigt sich ein Anstieg von 8% im Vergleich zum Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte.
Erhöhung der Kindeswohlgefährdungen
Das Statistische Bundesamt stellte bei mindestens 63.700 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 1.400 Fälle oder 2% mehr. Die tatsächliche Anzahl dürfte jedoch höher sein, da einige Jugendämter 2023 keine Daten melden konnten. Würden die fehlenden Meldungen auf Basis der Ergebnisse aus dem Vorjahr hinzugeschätzt, würde der Anstieg bei insgesamt 4.700 Fällen oder 7,6% liegen. Berücksichtigt man zusätzlich den allgemeinen Anstieg, erhöht sich das Plus sogar auf 5.000 Fälle oder 8,0%. Schätzungsweise lag die Gesamtzahl im Jahr 2023 somit bei 67.300 Fällen.
Erklärungen für den Anstieg
Neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister wurde die Überlastung des Jugendamtpersonals als Grund für die fehlenden Meldungen genannt. Die langfristige Zunahme der Kindeswohlgefährdungen setzt sich somit auch 2023 fort. Seit der Einführung der Statistik im Jahr 2012 stiegen die Fallzahlen fast jedes Jahr. Gründe hierfür könnten eine höhere Sensibilität und Anzeigebereitschaft der Öffentlichkeit und Behörden beim Thema Kinderschutz sein.
Details zur Kindeswohlgefährdung
Die betroffenen Kinder waren im Jahr 2023 bei Feststellung der Kindeswohlgefährdung durchschnittlich 8,2 Jahre alt. In etwa jedem dritten Fall waren ein oder beide Elternteile ausländischer Herkunft und die vorrangig gesprochene Familiensprache nicht Deutsch. In 45% aller Fälle nahmen die Kinder bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Die meisten Meldungen bezogen sich auf Anzeichen von Vernachlässigung (58%). In 27% der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 6% für sexuelle Gewalt gefunden.
Täter*innen der Kindeswohlgefährdung
In 73% aller Fälle waren die Täter*innen die leiblichen Eltern. 4% der Täter*innen waren Stiefelternteile oder neue Partner*innen der Elternteile und in 6% waren es sonstige Personen, wie Tanten, Trainer*innen, Pflegeeltern oder Erzieher*innen. In 11% der Fälle waren weder die Zahl der Beteiligten noch die (Haupt-)Person bekannt.
Hinweismeldungen und ihre Quellen
Die Jugendämter prüften im Jahr 2023 insgesamt circa 211.700 Hinweismeldungen durch eine Gefährdungseinschätzung. Die meisten Hinweise kamen von Polizei und Justiz (31%). Die Hinweise aus der Kinder- und Jugend- oder Erziehungshilfe (13%) und aus Schulen (12%) bildeten weitere wichtige Quellen. 30% aller Hinweismeldungen wurden durch die Jugendämter bestätigt. Bei Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen war die Bestätigungsquote mit 60% am höchsten.
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