Kaum Nachfrage nach Härtefallfonds für Heizkosten – Bundesregierung überschätzte Bedarf

Der Härtefallfonds der Bundesregierung, der Verbraucher, die mit Erdöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, entlasten soll, wurde laut Bericht der Funke-Mediengruppe kaum genutzt. Weniger als zehn Prozent der für 2022 bereitgestellten 1,8 Milliarden Euro wurden bisher abgerufen.

Niedrige Nutzung des Härtefallfonds

Die Bundesregierung stellte für das Jahr 2022 1,8 Milliarden Euro zur Entlastung von Verbrauchern, die mit Erdöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, zur Verfügung. Dieser Härtefallfonds ist jedoch laut einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe bisher nur gering in Anspruch genommen worden. Von den bereitgestellten Geldern sind weniger als zehn Prozent bewilligt worden, bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber den Funke-Zeitungen. Bis zum Stand des 06. Oktober wurden bundesweit 382.610 Anträge mit einem Volumen von rund 160,48 Millionen Euro gestellt. Insgesamt wurden bereits rund 122,78 Millionen Euro ausgezahlt. Die Frist für die Antragstellung läuft noch bis zum 20. Oktober.

Mögliche Gründe für die geringe Nachfrage

In den Ländern gibt es verschiedene Theorien für die geringe Nachfrage nach dem Härtefallfonds. Eine davon ist, dass der Bund die Situation falsch eingeschätzt hat. Der Preisanstieg und die Anzahl der Härtefälle wurden demnach überschätzt. Während die Bundesregierung großzügig finanzielle Mittel bereitgestellt hat, wurden die Kriterien für mögliche Antragsteller eng gefasst. Unter die Definition eines Härtefalls fallen nur private Haushalte, die nicht an das Leitungsnetz angeschlossen sind und im Jahr 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 hatten. Eine weitere Theorie ist, dass das Angebot entweder nicht bei den Bürgern angekommen ist oder diese es nicht in Anspruch nehmen wollten.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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