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Kassenabrechnung bleibt Hauptquelle für Einnahmen in Arztpraxen

Arztpraxen in Deutschland erzielten im Jahr 2021 ihre höchsten Einnahmen aus Kassenabrechnungen, welche 71,7% ihrer gesamten Einnahmen ausmachten, so das Statistische Bundesamt (Destatis).

Einnahmenverteilung in Arztpraxen

Laut Destatis bestanden die restlichen Einnahmen aus Privatabrechnungen und sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten mit Anteilen von 24,5% bzw. 3,8%. Diese Prozentsätze haben sich seit 2019 kaum verändert. Arztpraxen umfassen Einzelpraxen, fachgleiche und fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ), mit Ausnahme von Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen.

Durchschnittseinnahmen und -ausgaben

Im Durchschnitt beliefen sich die Einnahmen pro Arztpraxis, einschließlich BAG und MVZ, im Jahr 2021 auf 756.000 Euro. Demgegenüber standen durchschnittliche Ausgaben von 420.000 Euro. Die Differenz ergibt einen durchschnittlichen Reinertrag von 336.000 Euro pro Praxis. Es ist wichtig zu beachten, dass der Reinertrag nicht mit dem Gewinn oder dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen ist, da er das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis darstellt und bestimmte Aufwendungen nicht berücksichtigt.

Vergleich mit Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen

Im Vergleich dazu machten Kassenabrechnungen nur etwa die Hälfte (52,7%) der gesamten Einnahmen von Zahnarztpraxen und 90,1% der Einnahmen von psychotherapeutischen Praxen aus. Zahnarztpraxen hatten höhere durchschnittliche Einnahmen (791.000 Euro) und Ausgaben (510.000 Euro) als Arztpraxen, aber einen niedrigeren durchschnittlichen Reinertrag (281.000 Euro). Psychotherapeutische Praxen, die im Durchschnitt kleiner sind, erzielten 2021 durchschnittliche Einnahmen von 127.000 Euro und Ausgaben von 36.000 Euro, was einen Reinertrag von 91.000 Euro pro Praxis ergab, so Destatis.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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