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Kassen wollen strengere Regeln für Finanzinvestoren in Arztpraxen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die gesetzlichen Krankenkassen wollen im Gegensatz zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Einstieg von Finanzinvestoren in Arztpraxen nicht verbieten, ihnen aber strengere Regeln auferlegen. Es dürfe nicht zur „Rosinenpickerei“ kommen, sagte die Vorständin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben).

Sie müssen das leisten, was die Patienten brauchten und nicht einfach nur das, was für sie am lukrativsten sei. Das Engagement von Investoren könne gerade im ländlichen Raum eine wichtige Rolle bei der medizinischen Versorgung spielen, fügte sie hinzu. Dazu müsse es aber klare Vorgaben geben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Lauterbach hatte zuvor angekündigt, gegen „profitgierige“ Finanzinvestoren vorzugehen, die in Deutschland Arztpraxen übernehmen.

Stoff-Ahnis sagte hingegen, MVZ ermöglichten Ärzten Teilzeitarbeit, Teamwork und damit den Weg in eine moderne und familienfreundliche Arbeitswelt. Zudem stärkten sie die ambulante Versorgung. Bei der Gründung und dem Betreiben eines MVZ müsse aber der tatsächliche Versorgungsbedarf der Bevölkerung entscheidend sein. „Wenn beispielsweise mehrere Zulassungen von allgemein tätigen Augenärzten in einem MVZ zusammengefasst werden, wo dann aber nur noch ein kleines Angebot an Operationen durchgeführt wird, kann darunter die augenärztliche Grundversorgung leiden“, argumentierte sie.

In einem Positionspapier des Kassen-Spitzenverbandes, über das die RND-Zeitungen berichten, wird unter anderem dafür plädiert, die von einem MVZ zu erbringenden Leistungen bei der Zulassung stärker vorzugeben und die Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren. „Auffällige Leistungshäufungen oder andere untypische Versorgungsmuster“ müssten identifiziert und dann auch mit Strafen belegt werden. Um eine Monopolisierung von einzelnen Investoren und Trägern zu verhindern, fordern die Kassen darüber hinaus eine Deckelung bei der Zulassung beziehungsweise Nachbesetzung von Arztsitzen. Sie soll zum Beispiel greifen, wenn ein oder mehrere MVZ von einem Träger in einem Planungsbezirk mehr als 40 Prozent der Sitze der betreffenden Arztgruppe innehaben.

Der Spitzenverband verlangt zudem, die Unabhängigkeit der ärztlichen Leitung eines MVZ gegenüber den Investoren zu stärken und die Vereinbarung von Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen mit angestellten Ärzten zu untersagen. Die Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass hinter einer ärztlichen Entscheidung kein wirtschaftlicher Druck stehe, sagte Stoff-Ahnis. Die Kassen fordern zudem Transparenz über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Es dürfe kein Geheimnis sein, ob ein MVZ den Ärzten gehöre, die darin arbeiten, oder einem anonymen Finanzinvestor, mahnte Stoff-Ahnis.

Deshalb müsse auf dem Praxisschild klar und deutlich zu lesen sein, wer das MVZ betreibe. „Transparenz schafft Vertrauen“, so die Vorständin des Kassenverbandes.


Foto: Behandlungszimmer beim Arzt, über dts Nachrichtenagentur


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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