# Kabinett kippt 65-Prozent-Regel, stärkt Wahlfreiheit und Mieterschutz Datum: 13.05.2026 12:39 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/kabinett-kippt-65-prozent-regel-staerkt-wahlfreiheit-und-mieterschutz-712354/ --- Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Reform des sogenannten Heizungsgesetzes beschlossen. Kernpunkte sind mehr Wahlfreiheit für Eigentümer beim Heizungseinbau, zusätzliche Vorgaben für den Einsatz von Biogas und synthetischen Kraftstoffen sowie neue Regeln zur Aufteilung der Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern. Umweltverbände, Eigentümer- und Mietervertretungen bewerten die Pläne unterschiedlich. ## Reform des Heizungsgesetzes beschlossen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte nach der Kabinettsentscheidung: „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, so Reiche. Mit der Reform wird die Vorschrift gestrichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch nach 2045 sollen nun noch klimaschädliche Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte den Stellenwert des Mieterschutzes. Bei der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes werde Mieterschutz eine zentrale Rolle spielen, sagte Hubig. „Eigentümer werden mit dem neuen Gesetz mehr Wahlfreiheit erhalten, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht“, so Hubig. Diese Wahlfreiheit werde jedoch nicht zu Lasten von Mietern gehen. „Wenn Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, werden sie sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen.“ Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden. ### Neue Biogas-Quote und Berechnungen zu Mehrkosten Die Bundesregierung plant eine Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe. Der Anteil soll von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 anwachsen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hatte Anfang April auf Basis der Eckpunkte für das Gesetz berechnet, dass damit die Mehrbelastung für Mieter bei einem Einbau einer Gasheizung statt einer Wärmepumpe im Jahr 2025 monatlich 55 Euro betragen würde. Bis 2045 würde die monatliche Mehrbelastung auf 272 Euro steigen, so das Fraunhofer-Institut ISI. Später einigte sich die schwarz-rote Koalition darauf, dass Vermieter bei Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Bio-Kraftstoffe tragen müssen – allerdings nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent. ### Unterschiedliche Reaktionen von Verbänden Umweltverbände gehen davon aus, dass die geplante Biogas-Quote nicht ausreichen wird, um die CO2-Sektorziele für den Gebäudebereich einzuhalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die von Union und SPD vereinbarte Kostenaufteilung. Der Mieterbund begrüßte nach scharfer Kritik an den Eckpunkten die neu geplante Kostenaufteilung, pochte jedoch auf Nachbesserungen, damit Mieter bei höheren Biogasanteilen nicht mit den Kosten allein gelassen werden. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück