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Kabinett beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen verabschiedet. Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG), vorgestellt vom Verkehrsministerium unter Minister Volker Wissing (FDP), hat das Ziel, den Netzausbau zu beschleunigen und den Umweltschutz mit der Modernisierung des Landes in Einklang zu bringen.

Ziele des neuen Gesetzesentwurfs

Minister Volker Wissing betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes: “Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur”. Der Ausbau der Telekommunikationsnetze werde künftig im “überragenden öffentlichen Interesse” liegen, was den Netzausbau stärken, für bessere Planung sorgen und Unternehmen Rechtssicherheit bieten würde. Das Hauptziel sei es, Deutschland bis 2030 “flächendeckend” mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.

Details zum Gesetzentwurf

Die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus im überragenden öffentlichen Interesse betrifft alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren. Dies stärke den Netzausbau dort, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen gewesen sei, so das Ministerium. Eine Ausnahme gäbe es nur im naturschutzrechtlichen Verfahren: dort sei lediglich die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse.

Das Gigabitgrundbuch und Mitnutzung von Gebäuden

Darüber hinaus soll das Gigabitgrundbuch als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert werden. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung sollen darin für alle Informationsportale strukturiert und geregelt werden. Zusätzlich ist ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geplant.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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