# Justizministerin: Epsteins Verbrechen schockieren, aber Bund nicht zuständig Datum: 14.02.2026 00:05 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/justizministerin-epsteins-verbrechen-schockieren-aber-bund-nicht-zustaendig-683558/ --- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht mit Blick auf die internationalen Ermittlungen nach der Veröffentlichung der Akten zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zunächst keine unmittelbare Zuständigkeit ihres Ressorts. Zugleich äußert sie sich tief erschüttert über die Vorwürfe und betont, dass bei einem Anfangsverdacht gegen Menschen aus Deutschland die Staatsanwaltschaften zuständig wären. ## Keine direkte Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums Mit Blick auf die internationalen Ermittlungen in Folge der veröffentlichten Akten zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein sieht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zunächst keine unmittelbare Zuständigkeit ihres Ressorts. „Bei einem Anfangsverdacht gegen Menschen aus Deutschland würden zunächst die Staatsanwaltschaften aktiv“, erläuterte die Ministerin der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). „Im Bundesjustizministerium sind wir nicht für die Strafverfolgung zuständig – sondern für Strafgesetze. Aber natürlich verfolge ich die politische und gesellschaftliche Debatte um die Enthüllungen sehr genau“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). ### Erschütterung über Ausmaß der Vorwürfe „Die Enthüllungen über Epstein und sein Netzwerk sind jeden Tag aufs Neue erschütternd“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Es sei „absolut verstörend“, dass Epstein jahrelang junge Frauen und Mädchen sexuell ausbeuten und vergewaltigen konnte, ohne belangt zu werden. „Und es ist erschreckend, wie viele Menschen seine Nähe gesucht und mutmaßlich daran mitgewirkt haben“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). ### Forderungen nach deutschen Ermittlungen Zuletzt hatte es immer wieder Forderungen auch nach deutschen Ermittlungen gegeben. Hubig verwies in der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe) darauf, dass im Fall eines Anfangsverdachts zunächst die Staatsanwaltschaften aktiv würden und nicht ihr Ressort. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück