Der Streit um die Strafmündigkeit von Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen verschärft sich. Während NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) angesichts einer tödlichen Messerattacke eines 13-Jährigen in Dortmund eine Diskussion um die Strafmündigkeit fordert, verteidigt Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) die derzeitige Grenze von 14 Jahren.
Kontroverse um Strafmündigkeit
Nach der tödlichen Messerattacke eines 13-Jährigen gegen einen Obdachlosen in Dortmund wird in Nordrhein-Westfalen die Debatte um die Strafmündigkeit von Jugendlichen neu befeuert. Während Herbert Reul, Innenminister des Bundeslandes, angesichts der schwerwiegenden Tat eine Diskussion anregt, hält Justizminister Benjamin Limbach an der festgelegten Altersgrenze fest.
Das Bestehen des bestehenden Gesetzes
Limbach betonte in einem Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung die Bewährtheit der derzeitigen Gesetzeslage: “Die Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren hat sich seit über 100 Jahren bewährt”. Er wies darauf hin, dass die Einführung der Strafmündigkeit im Jahr 1923 in der Weimarer Republik auf dem Credo von Gustav Radbruch beruhte, das laut Limbach “heute immer noch richtig” ist: “Härte allein ist völlig nutzlos.”
Reaktionen auf die Kriminalität von Kindern
Angesichts der zunehmenden Diskussion um junge Straftäter äußerte sich Limbach klar gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. “Auf die Kriminalität von Kindern unter 14 Jahren muss mit anderen Mitteln reagiert werden als mit Strafe. Bestrafung von Kindern unter 14 Jahren löst kein gesellschaftliches Problem”, sagte er der WAZ. Diese Position stellt ihn im Konflikt mit seinem Kollegen Reul, der die Strafmündigkeit als “ein Thema” bezeichnete.
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