Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Bedenken gegen das geplante Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geäußert und kritisiert die damit verbundenen Mehrbelastungen für Betriebe. Laut Wirtschaftsverbänden könnten die durch das Gesetz verursachten Kosten weit höher liegen als von der Bundesregierung prognostiziert.
Das geplante Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte gegenüber dem „Spiegel“ Unzufriedenheit über das geplante Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. „Es ist kein Geheimnis, dass ich über die Regelungen unglücklich bin“, sagte er. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie, der die Ampel zugestimmt hat, „hätte es so nicht gebraucht“, so Buschmann weiter. Er betonte, dass die neuen Regelungen vor allem Mehrbelastungen für die Unternehmen bedeuten.
Das Gesetz verpflichtet mehr als 13.000 deutsche Kapitalgesellschaften, künftig einmal im Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht über ihre ökologischen und sozialen Ziele sowie über ihre Maßnahmen zur guten Unternehmensführung vorzulegen. Diese Berichte sollen der Finanzindustrie Anhaltspunkte für grüne Investitionen liefern.
Prognostizierte und tatsächliche Kosten des Gesetzes
Laut einer Prognose des BMJ könnten die Kosten des Gesetzes einmalig 750 Millionen Euro und später jährlich 1,4 Milliarden Euro betragen. „Lutz Göbel, Chef des Normenkotrollrats der Bundesregierung, sagte dem „Spiegel“: „Seit Aufzeichnungsbeginn der Bürokratiekosten im Jahr 2006 hat kein anderes Gesetz Kosten in dieser Größenordnung verursacht.“
Wirtschaftsverbände hingegen sprechen von weit höheren Kosten. Darüber hinaus besteht die Befürchtung, dass berichtspflichtige Unternehmen Fragen zu ihrer Lieferkette an kleinere Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern weitergeben könnten.
Reaktionen und Folgen für Unternehmen
Trotz der Ausnahmeregelung für kleinere Unternehmen zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass 36 Prozent der Firmen dieser Größenklasse planen, in den nächsten Jahren entsprechende Berichte vorzulegen. Zudem wollen 48 Prozent der Betriebe Mitarbeiter weiterbilden und 40 Prozent externe Dienstleister verpflichten. 15 Prozent der Unternehmen planen, spezialisiertes Personal einzustellen.
Kritik am Gesetz
Es gibt auch Kritik am Gesetz. Der Berliner Ökonom Jörg Rocholl, Präsident der Hochschule ESMT und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats im Bundesfinanzministerium, sagte dem „Spiegel“: „Das Regelwerk hat in der Wirtschaft für ein großes Durcheinander gesorgt.“ Er wies darauf hin, dass das Vorhaben mit einem „enormen Datenaufwand verbunden“ sei und dass „einige seiner wichtigsten Bestandteile von vielen Finanzvorständen als weitgehend irrelevant eingestuft“ würden.
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