Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erachtet eine Kürzung des Bürgergeldes für rechtlich möglich, allerdings mit einer Gesetzesänderung. Im Kontext der Diskussion um Solidarität mit den steuerzahlenden Bürgern und dem Sozialstaat erklärt er, es müsse geprüft werden, ob der Bürgergeldsatz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch angesetzt sei.
Kürzung des Bürgergeldes rechtlich möglich
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht eine Möglichkeit zur Kürzung des Bürgergeldes: „Die geltende Rechtslage verbietet Absenkungen – da hat das Ministerium recht – verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern“, teilte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit.
Solidarität mit steuerzahlenden Bürgern
Buschmann betont, dass Deutschland stolz auf seinen Sozialstaat sein könne, wir dürfen jedoch die Solidarität mit den Menschen nicht vergessen, die durch ihre Arbeit und Steuerzahlungen diesen Sozialstaat finanzieren.
Forderung zur Kürzung und juristische Zurückweisung
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte zuvor eine Kürzung des Bürgergeldes um 14 bis 20 Euro vorgeschlagen. Das Bundesarbeitsministerium wies diese Forderung aus juristischen Gründen zurück, da eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ für Bürgergeld-Empfänger bestünde.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mögliche Ungerechtigkeiten
Kritiker des FDP-Vorstoßes verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist“, so Buschmann. Er fügt hinzu, dass die Methode zur Ermittlung des Geldbetrags überprüft werden müsse. Experten hätten festgestellt, dass der Bürgergeldsatz zu hoch im Vergleich zur Inflationsrate sei. „Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, so Buschmann.
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