Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer hat die steuer- und arbeitsmarktpolitischen Reformbeschlüsse der schwarz-roten Koalition scharf kritisiert. Während er die Einführung einer Superreichensteuer begrüßt, wirft er der Koalition mangelnden Ehrgeiz bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie eine Verschärfung der Unsicherheit für Beschäftigte vor.
Kritik an Steuerplänen der Koalition
Juso-Vorsitzender Philipp Türmer bemängelte insbesondere die geplanten steuerpolitischen Maßnahmen der schwarz-roten Koalition. „Es ist begrüßenswert, dass die Superreichensteuer kommt. Die Entlastung der Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bleibt aber ambitionslos“, sagte Türmer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das sei fatal, weil dadurch der für Wirtschaftswachstum so wichtige Konsum nicht ausreichend befördert werde, so Türmer laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Arbeitsmarkt-Beschlüsse „besonders problematisch“
Besonders kritisch äußerte sich Türmer zu den arbeitsmarktpolitischen Vereinbarungen. Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bringe „kein Prozent mehr Wachstum, aber deutlich mehr Unsicherheit für Beschäftigte“, sagte Türmer dem RND. Dies tue „richtig weh“. Was als Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt verkauft werde, sei de facto eine Entrechtung von Arbeitnehmern, so Türmer gegenüber dem RND. Beschäftigte würden zudem mit zusätzlicher Bürokratie belastet, während Bürokratieabbau nur für Unternehmen vorgesehen sei.
Neuregelung der Krankschreibung im Fokus
Türmer wandte sich auch gegen die geplante Neuregelung der Krankschreibung. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ erklärt, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Tatsächlich aber hätten Unternehmen und der Staat die Wirtschaft über Jahre kaputtgespart, so Türmer laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Die Koalition hat beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Zudem soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen, sofern dies im Unternehmen nicht anders geregelt ist.
